Datum08.06.2026 09:29
Quellewww.zeit.de
TLDRDie BaFin prüft den Konzernabschluss der Dekabank für 2024 wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit "Cum-Cum"-Aktiengeschäften. Dabei geht es um Steuererstattungsansprüche von 478 Millionen Euro, die aus Geschäften zwischen 2013 und 2018 stammen und deren Anrechnung die Finanzverwaltung versagte. Diese Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Steuern zu umgehen. Die Dekabank hat die Beträge bereits zurückgezahlt, ist aber von ihrer bilanzrechtlichen Konformität überzeugt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sparkassen“. Lesen Sie jetzt „"Cum-Cum"-Deals: Aufsicht prüft Abschluss der Dekabank“. Frühere "Cum-Cum"-Aktiengeschäfte haben dem Sparkassen-Wertpapierdienstleister Dekabank eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht eingebrockt. Die Bafin prüft in dem Zusammenhang den Konzernabschluss der Dekabank für 2024. Man habe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Dekabank Deutsche Girozentrale gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Bafin mit. Dabei geht es um sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte, die mit illegalen "Cum-Ex"-Geschäften artverwandt sind. "Die Bank hat im Konzernabschluss Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert, die in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018 stehen und deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde," so die Bafin. "Cum-Cum"-Geschäfte gelten als großer Bruder der "Cum-Ex"-Aktiendeals. Während es bei "Cum-Ex" um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, generierten Banken bei "Cum-Cum"-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Dem Fiskus entstand geschätzt ein Schaden von 28 Milliarden Euro - weit höher als bei "Cum-Ex"-Deals. Ziel war dabei, das deutsche Steuerrecht zu umgehen: Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich - anders als ausländische Anleger - die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten. Das Geld teilten die Beteiligten auf. Die Geschäfte waren auch bei Sparkassen verbreitet. Die Bafin prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Aktiengeschäfte an sich, wie es hieß, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Die Bank dürfe Erstattungsansprüche in der Bilanz nach IFRS-Standard nur aktivieren, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren. Die Bafin habe "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass die Dekabank fälschlicherweise davon ausging, dass eine Anerkennung der Steuererstattung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei. Die Dekabank hat inzwischen die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt, die aus umstrittenen "Cum-Cum"-Aktiengeschäften stammen. Sie bestätigte die eingeleitete Prüfung der Bafin. "Die Dekabank ist davon überzeugt, dass sich ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform herausstellen wird." © dpa-infocom, dpa:260608-930-188948/1