Vater hatte keine Ahnung: Polizei stoppt Sechsjährigen allein auf E-Scooter

Datum07.06.2026 15:47

Quellewww.zeit.de

TLDRPolizisten stoppten in Großziethen einen Sechsjährigen, der alleine auf einem E-Scooter unterwegs war. Der Vater war unwissend, dass das Kind das Gefährt für den Schulweg nutzen sollte. Zum Fahren eines E-Scooters ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben. Zusätzlich fehlten Versicherung und Kennzeichen an dem roller, was der Vater ebenfalls nicht wusste.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vater hatte keine Ahnung“. Lesen Sie jetzt „Polizei stoppt Sechsjährigen allein auf E-Scooter“. Einen Sechsjährigen alleine auf eine E-Scooter haben Polizisten in Großziethen im Kreis Dahme-Spreewald gestoppt. Das Kind sei am Freitag ohne Begleitung auf dem Fußweg unterwegs gewesen, hieß es von den Beamten. Sein Vater eilte dazu, nachdem die Polizisten ihn verständigt hatten. Denn: Um E-Scooter zu fahren, muss man mindestens 14 Jahre alt sein.  Zudem hatte das Gefährt weder Versicherungsschutz noch Kennzeichen. All das habe er nicht gewusst, gab der Vater des Sechsjährigen an. Der E-Scooter sei ein Geschenk für seinen Sohn zur Einschulung gewesen – für den Schulweg. © dpa-infocom, dpa:260607-930-186538/1