Fußball: Verpasste Dopingtests: Fußballerin Freigang droht Sperre

Datum05.06.2026 21:09

Quellewww.zeit.de

TLDRFußball-Nationalspielerin Laura Freigang steht wegen drei verpasster Dopingtests eine Sperre von bis zu zwei Jahren droht. Sie verstieß gegen die Aufenthaltsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes. Obwohl keine Dopingverdacht besteht und frühere Proben negativ waren, leitete die NADA den Fall weiter an den DFB. Dort wird geprüft, ob eine Strafe verhängt wird. Freigang wurde überraschend nicht für die WM-Qualifikation nominiert, dies soll aber unabhängig von den Doping-Auflagen sein.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fußball“. Lesen Sie jetzt „Verpasste Dopingtests: Fußballerin Freigang droht Sperre“. Fußball-Nationalspielerin Laura Freigang droht wegen drei verpasster Dopingtests eine lange Sperre. Wie die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) mitteilte, habe die 44-malige Nationalspielerin gegen die Aufenthaltsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes verstoßen. Innerhalb von zwölf Monaten soll die 28 Jahre alte Stürmerin von Eintracht Frankfurt dreimal für eine Kontrolle nicht an dem von ihr angegebenen Ort gewesen sein.  Diese sogenannten Strikes sind ein Verstoß gegen die Meldepflicht, der laut Nada in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren führt. Unter Dopingverdacht steht Freigang nicht. Laut Medien sollen alle bisherigen Proben negativ ausgefallen sein.  Die NADA leitete den Fall an den Deutschen Fußball-Bund weiter. Sollte der DFB ebenfalls einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen feststellen, landet der Fall vor dem Kontrollausschuss und Sportgericht. Dort kann Freigang die Umstände erklären und die Verstöße überprüfen lassen. Ein Strike kann auch wieder aufgehoben werden. Im schlimmsten Fall aber droht ihr für ihre Nachlässigkeit eine empfindliche Strafe. Für die beiden WM-Qualifikationsspiele gegen Norwegen heute in Köln sowie am darauffolgenden Dienstag in Slowenien verzichtete Bundestrainer Christian Wück überraschend auf eine Nominierung Freigangs. Das soll aber nicht mit den möglichen Verstößen gegen die Anti-Doping-Auflagen zusammenhängen. © dpa-infocom, dpa:260605-930-180687/1