Vorfälle in der Bundeswehr: Nach Fallschirmjäger-Skandal jetzt 59 Beschuldigte

Datum05.06.2026 14:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Skandal um Fehlverhalten, Drogen und Extremismus bei Fallschirmjägern der Bundeswehr hat mittlerweile 59 Beschuldigte. Angezeigt wurde der Fall durch Eingaben bei der Wehrbeauftragten. Bislang wurden in 18 Fällen Disziplinarmaßnahmen verhängt, 20 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Fünf gerichtliche Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Zugleich gibt es laut Heer eine hohe Akzeptanz für den bestehenden Aktionsplan, dessen umfassende Evaluierung für Ende 2026 geplant ist.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vorfälle in der Bundeswehr“. Lesen Sie jetzt „Nach Fallschirmjäger-Skandal jetzt 59 Beschuldigte“. Im Skandal um sexualisiertes Fehlverhalten, Drogen und Extremismus bei Fallschirmjägern ist die Zahl der Beschuldigten auf 59 gestiegen. Zugleich sagte eine Sprecherin des Heeres, der wegen der Vorfälle in Kraft gesetzte Aktionsplan erfahre innerhalb der Luftlandetruppe "eine hohe Akzeptanz". "Eine umfassende Evaluierung ist für Ende 2026 vorgesehen", sagte sie auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Vorfälle bei den Fallschirmjägern waren durch Eingaben bei der damaligen Wehrbeauftragten Eva Högl (SPD) bekanntgeworden. Nach dem bisherigen Stand der Untersuchung war von 55 Beschuldigten im Fallschirmjägerregiment 26 im rheinland-pfälzischen Zweibrücken ausgegangen worden. Die Sprecherin des Heeres sagte, in 18 Fällen seien Disziplinarmaßnahmen verhängt worden. In 24 Fällen habe die Wehrdisziplinaranwaltschaft bei der Division Schnelle Kräfte disziplinare Vorermittlungen aufgenommen. Es seien fünf gerichtliche Disziplinarverfahren eingeleitet worden. In 20 Fällen erfolgte eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft.  "In 17 Fällen wurden Verbote zur Ausübung des Dienstes ausgesprochen und von 21 beantragen Entlassungsverfahren sind mittlerweile 16 vollzogen worden, die übrigen sind in Bearbeitung", sagte die Sprecherin. © dpa-infocom, dpa:260605-930-178738/1