Datum05.06.2026 11:45
Quellewww.zeit.de
TLDRZwei Verdächtige, ein 15-Jähriger und ein 23-Jähriger, werden nach Schüssen auf einen Barber-Shop in Westerland, Sylt, einem Haftrichter vorgeführt. Gegen den 15-Jährigen wird wegen versuchten Totschlags und Waffenverstößen ermittelt. Der 23-Jährige soll ihn dabei unterstützt haben. Mindestens drei Schüsse fielen, verletzt wurde niemand. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tat in Westerland“. Lesen Sie jetzt „Barber-Shop-Schüsse: Verdächtige kommen vor Haftrichter“. Nach den Schüssen auf einen Barber-Shop auf der Insel Sylt sollen die beiden Tatverdächtigen im Laufe des Tages einem Haftrichter am Amtsgericht Niebüll vorgeführt werden. Nach einem 15-Jährigen beantragte die Staatsanwaltschaft Flensburg auch gegen den zweiten Beschuldigten den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls, wie die Polizei berichtete. Der 23-Jährige war nach dem Vorfall auf der Nordseeinsel ebenfalls festgenommen worden. Gegen den 15-Jährigen wird wegen Verdachts des versuchten Totschlags sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt. Die intensiv geführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen hätten nunmehr auch gegen den zweiten Beschuldigten den dringenden Verdacht der Beihilfe zum versuchten Totschlag erhärtet, wie die Polizei berichtete. Ihm wird zur Last gelegt, mit dem 15-Jährigen nach Sylt gefahren zu sein und dort dessen Tatausführung zumindest gefördert zu haben. Am Mittwochmittag waren in einer Einkaufsstraße mitten in Westerland auf Sylt mindestens drei Schüsse auf einen Barber-Shop abgegeben worden. Verletzt wurde bei dem Vorfall nach Polizeiangaben niemand. Der Jugendliche steht unter dringendem Verdacht, die Schüsse abgegeben zu haben. Er wurde danach am Bahnhof von Einsatzkräften aufgegriffen. Der 23-Jährige, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug, war bereits zuvor festgenommen worden. Die Hintergründe der Tat sind unklar. Die weitere Aufklärung der Gesamtumstände sei Gegenstand der Ermittlungen, teilte die Polizei mit. Weitere Angaben machte sie dazu nicht. © dpa-infocom, dpa:260605-930-177469/1