Landratswahl: AfD klagt nach unterlegener Landratswahl gegen Kreistag

Datum05.06.2026 10:44

Quellewww.zeit.de

TLDRDie AfD Spree-Neiße hat nach der Zurückweisung ihres Einspruchs Klage gegen den Kreistag wegen der Landratswahl eingereicht. Sie vermutet Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl, bei der Christine Beyer (AfD) gegen Martin Heusler (CDU) unterlag. Kritisiert wird die große Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis sowie die Beförderung von Briefwahlsendungen. Die AfD fordert eine gerichtliche Überprüfung zur Klärung berechtigter Zweifel.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landratswahl“. Lesen Sie jetzt „AfD klagt nach unterlegener Landratswahl gegen Kreistag“. Die AfD im Landkreis Spree-Neiße hat nach der Zurückweisung ihres Wahleinspruchs Klage gegen den Kreistag wegen der Landratswahl eingereicht. Die Klageschrift sei eingetroffen, teilte das Verwaltungsgericht in Cottbus der Deutschen Presse-Agentur mit. Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße wendet sich gegen die Stichwahl vom 22. März, bei der die heutige Kreischefin Christine Beyer gegen den CDU-Kandidaten Martin Heusler unterlag. Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße hatte am 29. April einen Wahleinspruch der AfD zur Stichwahl für den Landrat mehrheitlich zurückgewiesen. Die AfD Spree-Neiße vermutet mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl. Der Kreistag erklärte daraufhin am 6. Mai, die Einwendungen gegen die Stichwahl seien nicht begründet und würden zurückgewiesen. "Die Wahlen sind gültig." Die AfD hält die Diskrepanz zwischen dem Urnen- und dem Briefwahlergebnis von 24,75 Prozentpunkten (Urnenwahl 54,13 Prozent, Briefwahl 29,38 Prozent) für zu groß. "Diese Spanne übersteigt die bei vergleichbaren Wahlen in Brandenburg beobachteten Abweichungen und hat sich gegenüber dem ersten Wahlgang (21,97 Prozentpunkte) noch vergrößert", heißt es in der Klageschrift, die der dpa vorliegt.  Aus Sicht der AfD haben auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein letztlich nicht gewählt. Die Differenz zwischen den ausgegebenen Wahlscheinen und den mit Wahlschein abgegebenen Stimmen von 1.632 übersteige den Stimmenunterschied der Bewerber von 1.469. Die AfD wirft dem Landkreis auch vor, dass eingehende Briefwahlsendungen in einzelnen Wahlbehörden gesammelt und zu zentralen Briefwahlstellen gebracht worden seien, ohne durchgängig verschlossen befördert zu werden. "Gerade weil der Abstand zwischen den beiden Kandidaten relativ gering war, muss jeder berechtigte Zweifel ausgeräumt werden", sagte der AfD-Landesvorsitzende René Springer. Es gehe nicht um Vorverurteilungen oder unbelegte Behauptungen, sondern eine gerichtliche Überprüfung von Fragen. Der CDU-Kandidat Martin Heusler hatte bei der Stichwahl mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Beyer gewonnen, die auf 48,5 Prozent kam. Beyer lag bei der Auszählung allerdings lange vorn. Erst die Briefwahl drehte diesen Trend. Heusler erhielt bei der Briefwahl 70,6 Prozent und bei der Urnenwahl 45,9 Prozent, Beyer kam bei der Briefwahl auf 29,4 Prozent und an den Urnen auf 54,1 Prozent. © dpa-infocom, dpa:260605-930-176945/1