Datum05.06.2026 06:01
Quellewww.zeit.de
TLDRSeit 2021 wurden über 52.000 Opfer von NS-Unrecht eingebürgert, obwohl noch Zehntausende warten. 101.180 Anträge wurden gestellt. Die Linke kritisiert die langsame Bearbeitung. Anspruchsberechtigt sind Personen, die aufgrund rassistischer oder politischer Verfolgung die Staatsbürgerschaft verloren oder nie erhielten. Vereinfachte Verfahren und mehr Kapazitäten werden gefordert.
InhaltMehr als 50.000 Betroffene von NS-Unrecht haben in fünf Jahren eine Staatsbürgerschaft erhalten, Zehntausende warten noch. Die Linke kritisiert die Bearbeitungsdauer. Mehr als 50.000 Menschen, denen einst aufgrund von NS-Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde, sind seit 2021 in Deutschland eingebürgert worden. Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Fragen des Abgeordneten Ferat Koçak (Linke) hervor. Die Zahl der Menschen, die in diesem Zeitraum einen Antrag auf eine solche Wiedergutmachungseinbürgerung stellten, war demnach noch deutlich höher, was auf eine relativ lange Bearbeitungsdauer hindeutet. Den Angaben zufolge wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres beim Bundesverwaltungsamt insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung von Betroffenen und ihren Nachkommen gestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Rechtsgrundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine gesetzliche Änderung erweitert worden. Der Bundestagsabgeordnete Koçak bemängelte das aus seiner Sicht zu geringe Tempo der Behörde bei der Bearbeitung der Anträge. "NS-Unrecht verjährt nicht", sagte er. Um den Prozess zu beschleunigen, brauche es mehr Kapazitäten und einfachere Verfahren beim Bundesverwaltungsamt. "Wer Wiedergutmachung ernst meint, darf die Betroffenen nicht jahrelang warten lassen", teilte er mit. Den deutschen Pass erhalten können unter anderem Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum Kriegsende 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben. Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals "von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren". Ein Anrecht haben daneben auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem nichtdeutschen Ehegatten verloren hat und Kinder deutscher unverheirateter Väter Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch einige andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung bestehen, nicht erfüllen. Die Behörden gehen hier davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie aufgrund diskriminierender Gesetze nie erhielten. Aufgrund komplexer Fluchtbiografien ist der Antrag dennoch oft aufwändig. Besonders viele Anträge wurden beim Bundesverwaltungsamt in den Jahren 2024 und 2025 erfasst. Die hohen Antragszahlen und die geringe Zahl der Ablehnungen zeigten, dass durch die 2021 eingeführte Regelung "den Interessen der betroffenen Personen umfassend Rechnung getragen wird", führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus. Die Bundesregierung verweist darauf, dass in die Statistik nur solche Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung Eingang finden, um die sich das Bundesverwaltungsamt kümmert. Das sind alle Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden. Tatsächlich werden nur relativ wenige Einbürgerungen von Betroffenen von NS-Unrecht von Menschen, die bereits in Deutschland leben, beantragt.