Datum04.06.2026 18:45
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 39-Jähriger wurde in Hamburg wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein Streit um einen Kiosk und Steuerschulden eskalierte und führte zu tödlichen Schüssen. Die Tat ereignete sich in einem kriminellen Umfeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltWegen eines Kiosks und unbezahlter Steuern eskalierte ein Streit in Hamburg-Billstedt. Ein Mensch starb. Das Landgericht hat den Schützen zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zehn Jahre Haft nach einem Streit um Steuerschulden: Ein 39-Jähriger ist vom Landgericht Hamburg wegen tödlicher Schüsse auf einen Mann in Hamburg-Billstedt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafkammer sprach den 39-Jährigen wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Feststellung des Gerichts hatte der 39-jährige Türke am 26. Oktober 2024 in einer Wohnung mindestens achtmal mit einer Pistole auf zwei Brüder geschossen. Ein 34-jähriger Mann starb noch am Tatort, dessen damals 30 Jahre alter Bruder wurde schwer verletzt und im Krankenhaus mit einer Notoperation gerettet. Die Tat habe sich in einem undurchsichtigen Milieu abgespielt, das von Drogen, illegalem Aufenthalt, ungeklärten Wohn- und Arbeitsverhältnissen geprägt sei, sagte der Vorsitzende Richter. Der 39-Jährige kannte die Opfer aus der Türkei und war mit ihnen befreundet. Im Jahr 2023 eröffnete einer der Brüder einen Kiosk in Billstedt. Er fand er jedoch einen festen Job und bat den Freund, den Kioskbetrieb zu übernehmen, sagte der Richter. Es sei fraglich, ob der Kioskinhaber gewusst habe, dass der Angeklagte seit Jahren illegal in Deutschland lebte. Er war 2018 wegen Drogenhandels zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden und danach untergetaucht. Das Finanzamt forderte schließlich in fünfstelliger Höhe Steuern für den Betrieb des Kiosks – und nahm den offiziellen Kioskbetreiber in die Pflicht. Die Brüder forderten den Angeklagten auf, die Steuerschulden zu bezahlen. Schließlich drohten sie mit rechtlichen Schritten gegen den Freund. Am Tattag verabredeten sich die Männer zu einem Gespräch. Zu dem Treffen in der Wohnung der Brüder nahm der Angeklagte eine mit 13 Schuss geladene Pistole mit. Als der lautstarke Streit eskalierte, zog der Angeklagte eine Waffe. Die beiden Brüder hätten jeder ein Messer ergriffen und seien auf den Angeklagten zugegangen, um ihn zu entwaffnen. In dieser Situation habe der 39-Jährige zwei Schüsse auf den älteren Bruder abgegeben. Beide Brüder versuchten den Angaben nach, sich weiter zur Wehr zu setzen und verletzten den Angeklagten. Dieser gab mindestens sechs weitere Schüsse ab und traf dabei auch den jüngeren Bruder. Ein vierter anwesender Mann griff ein und schlug dem Angeklagten die Pistole aus der Hand. Die Verteidigung hatte die Handlung ihres Mandanten als Notwehr bezeichnet und Freispruch gefordert. Das wies das Gericht zurück. Die akute Bedrohung mit der Pistole habe einen Angriff dargestellt, dem die Brüder zuvorkommen wollten. Die Schüsse seien nicht gerechtfertigt gewesen. "An der uneingeschränkten Schuld des Angeklagten bestehen keine Zweifel", sagte jedoch der Richter. Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Richter bedauerte, dass die einzigen zwei Augenzeugen nicht vor Gericht vernommen werden konnten: Der jüngere Bruder habe auch gegen Zusicherung freien Geleits und Übernahme der Reisekosten nicht aus der Türkei nach Hamburg kommen wollen. Auch der zweite Zeuge sei nicht greifbar gewesen. Nur die Vernehmungsprotokolle der Polizei lagen dem Gericht vor.