EU-Recht: Regeln für Handwerker in NRW - Brüssel leitet Verfahren ein

Datum04.06.2026 15:19

Quellewww.zeit.de

TLDRDie EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für Handwerker in NRW eingeleitet. Nordrhein-Westfalen verlangt von bestimmten Bauhandwerkern die Ansässigkeit im Bundesland, was die Niederlassungsfreiheit von EU-Bürgern einschränkt. Deutschland hat zwei Monate Zeit zur Stellungnahme.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „EU-Recht“. Lesen Sie jetzt „Regeln für Handwerker in NRW - Brüssel leitet Verfahren ein“. Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen Deutschland wegen der Wohnsitzvorgabe für bestimmte Handwerker in NRW ein. Nordrhein-Westfalen schreibe als einziges Bundesland vor, dass Handwerker bestimmter Gewerke wie Maurer oder Zimmerleute, die Bauanträge für kleinere Gebäude stellen möchten, in diesem Bundesland wohnhaft, niedergelassen oder beschäftigt sein müssen, kritisiert die Behörde.  Das hindere Handwerker aus anderen Bundesländern und anderen EU-Staaten daran, diese Dienstleistung zu erbringen und sei ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren. © dpa-infocom, dpa:260604-930-173526/1