Datum04.06.2026 13:06
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Linke im sächsischen Landtag befürchtet Chaos durch das neue „Kommunalerprobungsgesetz“. Dieses Gesetz erlaubt Kommunen, zeitlich befristet von Landesrecht abzuweichen, um neue, digitalere und unkompliziertere Verwaltungswege zu erproben. Während die Regierung dies als Bürokratieabbau und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sieht, kritisiert die Linke weitreichende und unbestimmte Formulierungen. Sie befürchtet einen Rechts-Flickenteppich und eine Umgehung des Landtags, die demokratische Standards und Bürgerrechte gefährde.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bürokratieabbau“. Lesen Sie jetzt „Linke befürchtet Chaos durch "Kommualerprobungsgesetz"“. Die Linke im Sächsischen Landtag befürchtet Chaos als Folge des sogenannten Kommunalerprobungsgesetzes. Es soll Kommunen die Möglichkeit einräumen, von landesrechtlichen Vorgaben befristet abzuweichen und neue Lösungen für die eigene Aufgabenerfüllung zu erproben. "Mit diesem Gesetz erhalten die Städte und Gemeinden den Freiraum und die Experimentiermöglichkeit, um innerhalb von Sonderprojekten Standards und Vorgehensweisen der Verwaltung für Bürger und Unternehmen moderner, digitaler und unkomplizierter zu gestalten", hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) das Ende April vorgestellte Gesetz gepriesen. Laut Innenministerium wird damit ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages umgesetzt - Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung. Linke-Politiker Rico Gebhardt sieht das anders. "Ich kann verstehen, dass die Staatsregierung möglicherweise überholte Regeln suchen und abschaffen will, um die Kommunen zu entlasten. Dieser Entwurf geht aber weit darüber hinaus. Er erlaubt es Bürgermeistern, Landräten und Verwaltungsapparaten, einen erheblichen Teil des Landesrechts faktisch außer Kraft setzen zu lassen." Die Formulierungen des Gesetzes seien so weitgehend und unbestimmt, dass Ministerien entsprechende Anträge nur in Ausnahmefällen ablehnen könnten. Der Landtag als Gesetzgeber bleibe außen vor. Gebhardt zufolge müssten auch die Gemeinde- und Kreisräte eingebunden werden. Ehrenamtliche kommunale Mandatsträger seien auf transparente Verfahren, nachvollziehbare Entscheidungen sowie Informations- und Kontrollrechte angewiesen. "Für Bürgerinnen und Bürger hätte das Gesetz ebenfalls erhebliche Folgen. Wenn sogar Standards für Beteiligung und Transparenz unter "Experimentiervorbehalt" stünden, entstehe ein kaum überschaubarer Flickenteppich. "Dann gelten Regeln in manchen Städten oder Landkreisen noch, während sie in der Nachbarkommune außer Kraft sind. Das wäre kein geordneter Bürokratieabbau, sondern Chaosstiftung." "Genauso gut könnte die Staatsregierung alle Geländer entfernen lassen, um anhand von Abstürzen herauszufinden, welche notwendig sind", brachte Gebhardt einen Vergleich. Wenn gesetzliche Regelungen tatsächlich unnötig oder überholt sind, könne nur der Gesetzgeber sie ändern oder aufheben. Ministerien seien dazu nicht ermächtigt. "Städte, Gemeinden und Landkreise leiden nicht unter zu viel Demokratie, sondern an Unterfinanzierung, Personalmangel, Investitionsstau und Aufgabenüberlastung. Statt diese strukturellen Ursachen anzugehen, stellt die Staatsregierung demokratische und rechtsstaatliche Standards infrage." © dpa-infocom, dpa:260604-930-172751/1