Europäischer Gerichtshof: Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen verstoßen gegen EU-Recht

Datum04.06.2026 11:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschlands Kürzungen von Asylleistungen gegen EU-Recht verstoßen. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht gestrichen werden, auch wenn ein anderes EU-Land zuständig ist. Dies wurde entschieden, nachdem ein Asylbewerber aus Afghanistan geklagt hatte, dem in Deutschland die Bereitstellung von Kleidung und Haushaltsprodukten verweigert wurde. Ohne diese Leistungen sei ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe nicht gewährleistet.

InhaltGrundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürfen abgelehnten Asylbewerbern nicht gekürzt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte. Er wurde vom bayerischen Landkreis Schweinfurt mit Essen, einer beheizten Unterkunft sowie im Hinblick auf Hygiene und Gesundheit versorgt, bekam aber keine Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte.  Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Zum einen gehöre Kleidung zu den "elementarsten Bedürfnissen". Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf – etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte – notwendig, um ein "Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" zu gewährleisten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.