Neunter Verhandlungstag: Gutachten im Fall Fabian: Kammer lässt Öffentlichkeit zu

Datum04.06.2026 10:09

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Mordprozess um den achtjährigen Fabian entschied das Landgericht Rostock, die Öffentlichkeit nicht vom rechtsmedizinischen Gutachten auszuschließen. Richter Schütt begründete dies damit, dass Bilder des verbrannten Leichnams bereits gezeigt wurden. Das Gericht sah das postmortale Persönlichkeitsrecht nur geringfügig verletzt, während die Anklage die öffentliche Vernehmung zur Klärung der Tötungsart als essenziell bezeichnete. Einem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Fabian erstochen und angezündet zu haben.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neunter Verhandlungstag“. Lesen Sie jetzt „Gutachten im Fall Fabian: Kammer lässt Öffentlichkeit zu“. Das Landgericht Rostock hat im Mordprozess um das Gewaltverbrechen an dem achtjährigen Fabian einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt.  Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen.  Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. © dpa-infocom, dpa:260604-930-171526/1