Streit um Fördermittel: Ausschussvorsitzende drängt auf Akteneinsicht zu Wedl-Wilson

Datum03.06.2026 19:57

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses fordert Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft bezüglich möglicher Ermittlungen gegen die zurückgetretene Ex-Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson. Hintergrund ist die umstrittene Vergabe von 2,6 Millionen Euro Fördermitteln für Antisemitismusprojekte, die der Landesrechnungshof als rechtswidrig einstufte. Wedl-Wilson verweigerte im Ausschuss die Aussage und berief sich auf eine Strafanzeige. Die Ausschussvorsitzende möchte klären, ob Ermittlungen laufen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Fördermittel“. Lesen Sie jetzt „Ausschussvorsitzende drängt auf Akteneinsicht zu Wedl-Wilson“. Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses "Fördergeld", Manuela Schmidt (Linke) sieht weiteren Klärungsbedarf mit Blick auf mögliche Ermittlungen oder Vorermittlungen gegen Ex-Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson. "Ich habe dringliche Akteneinsicht beantragt, damit wir Auskunft bekommen, ob es überhaupt Ermittlungen gibt", sagte Schmidt auf dpa-Anfrage. Für die Arbeit des Untersuchungsausschusses sei das durchaus relevant. "Bisher blieben alle Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft unbeantwortet." Zuvor hatte der RBB darüber berichtet.  Schmidt hat sich deshalb an Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) gewandt und um Einsicht in sämtliche Unterlagen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Justizverwaltung etwa zu Strafanzeigen im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus durch die Kulturverwaltung gebeten.  Wedl-Wilson hatte die Förderbescheide bewilligt und war am 24. April zurückgetreten. Zuvor hatte der Landesrechnungshof die Förderung von 13 Projekten mit zusammen 2,6 Millionen Euro in einem Prüfbericht als "evident rechtswidrig" bewertet. In dem Schreiben der Ausschussvorsitzenden an die Justizsenatorin, das der dpa vorliegt, fordert Schmidt unter anderem Informationen dazu, wie viele Strafanzeigen oder Strafanträge eingegangen seien, ob mit einer baldigen Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens zu rechnen sei und gegen wie viele Beschuldigte das infrage komme.  "Die Wahrung der Akteneinsicht ist erforderlich, um dem Untersuchungsauftrag nachzukommen, da unter Hinweis auf Strafanzeigen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird", heißt es darin weiter.  Wedl-Wilson hatte im Untersuchungsausschuss die Aussage am Freitag mit dem Hinweis verweigert, gegen sie liege eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue vor. © dpa-infocom, dpa:260603-930-169873/1