Hochschullandschaft: Promovieren geht künftig auch an Fachhochschulen

Datum03.06.2026 18:58

Quellewww.zeit.de

TLDRFachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig das Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen. Dies ist Teil einer Gesetzesänderung, die auch familienfreundlichere Studiengänge und mehr studentische Mitwirkung vorsieht, einschließlich eines gewählten studentischen Mitglieds in jeder Hochschulleitung. Die Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald erhält mehr Eigenverantwortung beim Bau. Das neue Gesetz wurde von SPD, Linken und Grünen angenommen, während die AfD dagegen stimmte und CDU/FDP sich enthielten. Eine Friedensklausel wurde beschlossen, die eine Orientierung an einer friedlichen und nachhaltigen Welt sowie die Reflexion gesellschaftlicher Verantwortung in der Forschung betont.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Hochschullandschaft“. Lesen Sie jetzt „Promovieren geht künftig auch an Fachhochschulen“. Promotionen sind künftig nicht mehr nur an den Universitäten, sondern auch an den Fachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Diese erhalten das Promotionsrecht in forschungsstarken Fachbereichen, wie es in der vom Schweriner Landtag beschlossenen Gesetzesänderung heißt.  Auch andere Neuerungen sind für die Hochschullandschaft vorgesehen. So soll das Studium familienfreundlicher und die studentische Mitwirkung ausgebaut werden. "Das neue Gesetz schreibt vor, dass in jeder Hochschulleitung ein gewähltes studentisches Mitglied sitzt", sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) im Landtag. Die Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald kann zudem in Zukunft eigenverantwortlich bauen. Damit soll Planen und Bauen schneller gehen.  Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke sowie die oppositionellen Grünen stimmten dem neuen Landeshochschulgesetz zu. Die AfD war dagegen, CDU und FDP-Gruppe enthielten sich.  Anfang des Jahres hatte die Aufnahme einer Friedensklausel in das Gesetz für Aufsehen gesorgt. Die CDU-Fraktion hatte nach früheren Angaben befürchtet, dass mit der Zivilklausel den Universitäten und Hochschulen nahegelegt werden soll, von Forschungsprojekten für Rüstungsunternehmen Abstand zu nehmen. Der Linken-Fraktion war die Zivilklausel damals hingegen zu unverbindlich.  In der Landtagssitzung am Mittwoch war die Zivilklausel dagegen kaum mehr Teil der Debatte. Der Passus in dem nun beschlossenen Gesetz lautet: "Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt. Sie reflektieren die Auswirkungen ihrer Forschungsarbeiten und deren Verbreitung mit einem tiefen Bewusstsein für ihre gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die das friedvolle Miteinander beeinträchtigen könnten." © dpa-infocom, dpa:260603-930-169682/1