Fußball-Bundesliga der Frauen: Trotz Remis: Unionerinnen stoppen Negativtrend

Datum21.11.2025 20:46

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Frauen des 1. FC Union Berlin haben im Bundesliga-Duell gegen den Hamburger SV ein 1:1-Unentschieden erzielt und damit ihren Negativtrend nach vier Niederlagen gestoppt. Sophie Weidauer brachte Union in der 61. Minute in Führung, doch ein Handelfmeter von Sophie Hillebrand ließ den Gästen den Ausgleich in der 85. Minute. Union kämpft weiterhin mit Verletzungsproblemen und hatte nur fünf Ersatzspieler auf der Bank. Das nächste Spiel steht am 7. Dezember gegen TSG Hoffenheim an.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fußball-Bundesliga der Frauen“. Lesen Sie jetzt „Trotz Remis: Unionerinnen stoppen Negativtrend“. Die Frauen des 1. FC Union Berlin haben nach vier Pflichtspiel-Niederlagen hintereinander einen Teilerfolg feiern können. Im Aufsteigerduell am 11. Spieltag der Fußball-Bundesliga kam die Mannschaft von Trainerin Ailien Poese gegen den Hamburger SV aber nicht über ein 1:1 (0:0)-Unentschieden hinaus. Vor 6.525 Besuchern im Stadion An der Alten Försterei erzielte U23-Nationalspielerin Sophie Weidauer in der 61. Minute den scheinbar erlösenden Treffer zum 1:0. Doch kurz vor Spielende rettete Sophie Hillebrand mit einem Handelfmeter in der 85. Minute den Gästen einen schmeichelhaften Punkt.  Union vergab sowohl in der ersten als auch in der zweiten Hälfte eine Großzahl von Torgelegenheiten. Zudem konnte sich die starke HSV-Torhüterin Larissa Haidner mehrfach auszeichnen. Bei den Gastgeberinnen erlebte die zuletzt vereinslose Marina Georgieva ihr Startelf-Debüt.  Union pfeift personell weiter auf dem letzten Loch. Im Vorfeld der Partie vermeldete der Verein zwölf verletzte Spielerinnen. Auf der Bank saßen lediglich fünf Ersatzspielerinnen fürs Feld. Hinzu kam Torfrau Melanie Wagner. In diesem Jahr stehen noch drei Spieltage auf dem Programm. Für Union geht es am 7. Dezember (14.00 Uhr) mit einer Auswärtspartie bei der TSG Hoffenheim weiter. © dpa-infocom, dpa:251121-930-324747/1