Datum03.06.2026 14:02
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU-Kommission schlägt eine Lockerung der Schuldenregeln vor, um Mitgliedsstaaten mehr Investitionen in die Energiewende zu ermöglichen. Diese Ausnahmen sollen unter die bestehende Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben fallen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Maximal 0,3 Prozent des BIP pro Jahr können für diese Maßnahmen aufgewendet werden, mit einer Obergrenze von 0,6 Prozent über drei Jahre. Länder wie Italien und Spanien hatten zuvor mehr Flexibilität gefordert.
InhaltAngesichts der Energiekrise will die EU Mitgliedsstaaten erlauben, für die Energiewende höhere Schulden zu machen. Bisher gilt diese Ausnahme nur für die Verteidigung. Die EU-Kommission plant eine Lockerung der Schuldenregeln für die Mitgliedsstaaten. Angesichts der durch den Irankrieg verursachten Energiekrise sollen künftig höhere Schulden für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein. Diese Ausgaben sollen unter eine bereits bestehende Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben fallen können, wie die Kommission mitteilte. Damit würden Rüstungs- und Energieausgaben um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren. Die Regel soll mehr Investitionen in die Energiewende möglich machen. Anwendbar sein soll sie auf Maßnahmen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Seit 2025 dürfen EU-Staaten die Schulden-Obergrenzen übertreten, sofern das Geld für Investitionen in Rüstung ausgegeben wird. Vier Jahre lang dürfen zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Verteidigung ausgegeben werden. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen innerhalb dieses Rahmens nun im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa für die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden. Deutschlands Bruttoinlandsprodukt lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro. Dementsprechend würde die neue Regel rechnerisch höhere Ausgaben für die Energiewende von bis zu 27 Milliarden Euro ermöglichen. Eigentlich gelten in der EU strenge Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten. So darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden. Um mehr öffentliches Geld in die Bewältigung der Energiekrise stecken zu können, hatte vor allem Italien eine Ausnahme von den strengen EU-Schuldenvorgaben gefordert. In einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sich Regierungschefin Giorgia Meloni für eine Sonderregel wie für die Verteidigungsausgaben aus. Auch Spanien drang auf mehr Flexibilität bei den EU-Schuldenregeln wegen der Energiekrise. Die Regierung in Madrid fordert, dass bestimmte Energie- und Transformationsausgaben für den grünen Wandel anders behandelt werden als normale Staatsausgaben.