Datum03.06.2026 14:05
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Bundesgerichtshof hat die Rückkehrpflicht für Mietwagen von Fahrdiensten bestätigt. Nach einer Fahrt ohne neuen Auftrag müssen diese Fahrzeuge unverzüglich zur Zentrale zurückkehren. Diese Regelung soll Wettbewerbsungleichgewichte zwischen Taxis und App-basierten Diensten ausgleichen, da Taxis strengeren Auflagen unterliegen. Die Regelung wird jedoch kritisiert, da sie zu Leerfahrten und Emissionen führt.
InhaltÜber Fahrdienste gebuchte Mietwagen müssen nach der Fahrt sofort zur Zentrale zurückkehren, wenn kein Auftrag vorliegt. Eine Taxigenossenschaft hat die Sonderregel höchstrichterlich bestätigen lassen. Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber dürfen unterwegs nicht gleich wieder einen Fahrgast aufnehmen, sofern kein Auftrag vorliegt. Anders als Taxis müssen sie unverzüglich zurück zur Zentrale fahren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht entschieden hat. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Tochterunternehmen der SafeDriver Group, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt, geklagt. Ein Fahrer parkte laut dem BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes um 10.10 Uhr an Ort und Stelle. Drei Minuten später wurde demzufolge eine Testbestellung angenommen und schnell storniert. Anschließend sei der Fahrer bis 10.22 Uhr vor Ort geblieben, bevor er sich in der Uber-App abgemeldet habe. Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Die Taxigenossenschaft wollte erreichen, dass die Autos nach einer Fahrt mit Passagieren sofort zurückkehren müssen und zog vor Gericht. Das Kölner Landgericht gab ihr Recht, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte sie Erfolg. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof dessen Urteil. Die Rückkehrpflicht ist ein Weg, einem Ungleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Vermittlungsangeboten zu begegnen. Denn für Taxis – als Teil der Daseinsvorsorge und Ergänzung zum ÖPNV – gelten Pflichten, die es für Mietwagen nicht gibt: Sie müssen unter anderem den Betrieb im genehmigten Rahmen garantieren und auch unrentable Aufträge annehmen. Andererseits können sie nach einer Fahrt etwa Taxistände anfahren. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen, aber auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag halten sie für ein wichtiges Instrument für einen fairen Wettbewerb. Die SafeDriver Group will rechtliche Schritte prüfen, wie Geschäftsführer Thomas Mohnke mitteilte. Unabhängig davon müsse die aus einer analogen Zeit stammende Regelung auf ihre heutige Sinnhaftigkeit geprüft werden, sie habe gravierende Auswirkungen: "Sie erzeugt massenhaft Leerkilometer und verursacht hohe Kosten für die Unternehmen. Zugleich führt sie zu unnötigem Verkehr und Emissionen – ohne einen Nutzen für Verbraucher zu schaffen." Als anderes Mittel zum Schutz der Taxibetriebe vor Dumping gelten Mindestpreise, wie sie etwa in Köln neuerdings gelten. Dort dürfen Mietwagenfahrten von Anbietern wie Uber und Bolt nach einer Allgemeinverfügung der Stadt maximal 20 Prozent günstiger sein als Taxitarife. Alexander Mönch, Deutschland-Chef der Taxi-Vermittlungsplattform Freenow, lobte den "echten Pioniergeist" und sprach von "Erleichterung für die ganze Branche". Er forderte bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für ein solches Modell. (Az. I ZR 123/25)