Streit um Buchhandlungen: Wolfram Weimer akzeptiert Gerichtsurteil im Buchladenstreit

Datum03.06.2026 13:27

Quellewww.zeit.de

TLDRKulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber eines Berliner Buchladens vorerst nicht als "politische Extremisten" bezeichnen. Ein Gerichtsurteil untersagt ihm diese Äußerung, bis die Hauptsache geklärt ist. Weimer verzichtet auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Der Streit entstand, nachdem Weimer die Buchläden aufgrund "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte. Die genauen Gründe für den Ausschluss wurden nicht öffentlich gemacht.

InhaltDer Kulturstaatsminister darf die Betreiber eines Berliner Buchladens vorerst nicht mehr als Extremisten bezeichnen. Die Klärung in der Hauptsache steht noch aus. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat auf Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss im Streit mit einem Berliner Buchladen verzichtet. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. Das Gericht hatte ihm vorläufig untersagt, die Betreiberinnen des Berliner Buchladen Zur schwankenden Weltkugel als "politische Extremisten" zu bezeichnen. Dies hatte er am 18. März in einem Interview mit der ZEIT getan. Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer die Äußerung nicht wiederholen, sagte ein Gerichtssprecher. Darüber hinaus hatten der Buchladen Zur schwankenden Weltkugel sowie zwei weitere Läden in dem Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis beim Verwaltungsgericht geklagt. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist noch offen. Weimer hatte die drei Buchläden wegen "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Öffentlich wurde nie bekannt, was im Detail gegen die drei Geschäfte vorliegt.  Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.