Meta und der Digital Markets Act: Messenger muss sich an härtere Wettbewerbsregeln in der EU halten

Datum03.06.2026 09:57

Quellewww.zeit.de

TLDRMeta muss seinen Messenger in der EU an strengere Wettbewerbsregeln halten. Das EU-Gericht bestätigte die Einstufung von Messenger als "Torwächter" durch die EU-Kommission. Diese Einstufung erlegt Meta, dessen Dienste Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienen, neue Verpflichtungen auf. Metas Klage gegen die Aufnahme von Messenger und Marketplace wurde größtenteils abgewiesen; Marketplace war bereits zuvor gestrichen worden.

InhaltDer Kommunikationsdienst Messenger der Firma Meta unterliegt in der EU besonders harten Regeln. Dagegen versuchte Meta vor dem EU-Gericht zu klagen – ohne Erfolg. Der US-Digitalkonzern Meta muss sich mit seinem Kommunikationsdienst Messenger an die härteren Wettbewerbsregeln nach dem Gesetz für digitale Märkte halten. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte die Aufnahme der App Messenger auf die Liste. Die EU-Kommission hatte Meta 2023 als sogenannten Torwächter des Internets mit besonders großer Marktmacht eingestuft. Für verschiedene Dienste muss sich die Facebook-Mutter darum an neue Verpflichtungen halten, da diese Geschäftskunden als wichtiger Zugang zu Endnutzern dienten.  Der Konzern akzeptierte die Entscheidung der Kommission teilweise, klagte aber wegen der Aufnahme der Dienste Marketplace und Messenger auf die Liste. In Bezug auf den digitalen Marktplatz Marketplace hatte Metas Klage Erfolg – dieser war allerdings schon vor einem Jahr von der Liste gestrichen worden. (Az. T-1078/23) Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.