Abschaffung der »Rente mit 63« könnte laut Studie fast zehn Milliarden Euro sparen

Datum03.06.2026 07:39

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Studie des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung schlägt die Abschaffung der "Rente mit 63" vor. Dies könnte dem Staat jährlich 9,5 Milliarden Euro einsparen und 125.000 Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben halten. Die Möglichkeit zur Frühverrentung für langjährig Versicherte wird kritisch betrachtet, wobei Ausnahmen für Härtefälle wie gesundheitlich eingeschränkte Personen gefordert werden. Die aktuelle Regelung von 2014 ermöglicht Menschen mit 45 Beitragsjahren einen abschlagsfreien Ruhestand.

Inhalt9,5 Milliarden Euro an Einsparungen, 125.000 erhaltene Arbeitskräfte: Das Forschungsinstitut DIW nennt gewichtige Argumente für ein Aus der "Rente mit 63". Aber geht es wirklich nur um Effizienz? Sie erhalten mehr Inhalte von uns in Ihren Suchergebnissen. Eine Abschaffung der Rente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte – umgangssprachlich "Rente mit 63" – würde laut einer Studie zufolge nicht nur die Staatskasse entlasten, sondern auch rund 125.000 Arbeitskräfte erhalten. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung errechnet. Sollte es so kommen, seien aber Ausnahmen nötig, um Härtefälle zu vermeiden, betonen die Autorinnen und Autoren. Wer mindestens 45 Beitragsjahre angesammelt hat, kann zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand gehen. Derzeit liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, die abschlagsfreie Frührente ist aktuell also ab 64 Jahren und vier Monaten möglich. Jährlich nehmen rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Möglichkeit neu in Anspruch. Anlässlich der geplanten Rentenreform werden derzeit zahlreiche Möglichkeiten diskutiert, um die Rentenkassen zu stabilisieren – auch Änderungen bei der Frührente. Würde diese gestrichen, dürfte der Staat pro Rentnerjahrgang 9,5 Milliarden Euro sparen, schreibt das DIW. Das Wirtschaftsforschungsinstitut zog dafür Erfahrungen aus früheren Reformen heran und stellte eine Modellrechnung für den Jahrgang 1957 an, den aktuell jüngsten, der vollständig im Ruhestand ist. Die Wissenschaftler gingen in ihren Berechnungen davon aus, dass die Betroffenen ihren Rentenbeginn um rund zehn Monate verschieben und dann mit Abschlägen in Rente gehen. Die Rentenversicherung würde in diesem Szenario um 10,4 Milliarden Euro entlastet – unter Berücksichtigung der Ausfälle etwa bei Kranken- und Arbeitslosenversicherung blieben 9,5 Milliarden Euro übrig. Die Möglichkeit der Frühverrentung gehöre "auf den Prüfstand", fasst André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse zusammen. Einen positiven Effekt sieht das DIW auch darin, dass durch das Hinauszögern der Rente "zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung" stünden. Das seien häufig "erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte". Allerdings seien Sonderregeln nötig, heißt es in der Studie weiter. Denn vor allem Menschen mit eingeschränkter Gesundheit oder geringer Beschäftigungsstabilität könnten nicht ohne weiteres verlängern und müssten dann mit Abschlägen in Rente. Denkbar seien etwa individuelle Gesundheitsprüfungen, Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachweise über belastende Tätigkeiten oder die Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens. Befürworter der "Rente ab 63" argumentieren oft ganz anders. Aus ihrer Sicht ist der abschlagsfreie frühere Ruhestand auch eine Belohnung für die Lebensleistung, 45 Jahre lang gearbeitet und enorme körperliche sowie mentale Energie ins System gegeben zu haben. Man könne Menschen nicht als reine Rechengröße im demografischen Wandel betrachten. Die aktuelle Regelung war 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden und zielt auf "besonders langjährig Versicherte", die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für Jüngere, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, steigt diese Altersgrenze schrittweise an. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt das frühestmögliche Zugangsalter bei 65 Jahren.