Datum15.10.2025 16:14
Quellewww.zeit.de
TLDRMarine Le Pen bleibt von Wahlen ausgeschlossen, nachdem ihr Antrag gegen das Kandidaturverbot abgewiesen wurde. Die rechtspopulistische Fraktionschefin des Rassemblement National wurde wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Richter stellten fest, dass sie in die missbräuchliche Nutzung von Geldern zur Finanzierung ihrer Partei verwickelt war, was einen Schaden von etwa vier Millionen Euro verursachte. Der Staatsrat wies ihre Rechtsmittel zurück, was ihre politische Karriere erheblich beeinträchtigt.
InhaltMarine Le Pen hat versucht, gegen ihre Nichtwählbarkeit Rechtsmittel einzulegen. Ein Antrag der verurteilten rechtspopulistischen Fraktionschefin wurde zurückgewiesen. Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf weiterhin nicht bei Wahlen antreten, da sie wegen veruntreuter EU-Gelder verurteilt wurde. Ein Antrag der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN), die gegen das Kandidaturverbot Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde vom Staatsrat, der die Regierung in Rechtsfragen berät, zurückgewiesen. Im März hatten die Richter es als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf etwa vier Millionen Euro geschätzt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.