Wirtschaftsexperten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting

Datum02.06.2026 22:03

Quellewww.spiegel.de

TLDRWirtschaftsforschende fordern eine Obergrenze für das Ehegattensplitting. Sie argumentieren, dass das aktuelle System, das vor allem ungleiche Einkommen begünstigt, die Mehrarbeit kaum attraktiv macht. Der Vorschlag sieht eine Deckelung des Steuervorteils vor, wobei die Mehreinnahmen für Familien durch erhöhte Kinderfreibeträge und Kindergeld zweckgebunden werden sollen.

InhaltIn einem offenen Brief an Kanzler Merz und Vizekanzler Klingbeil schlagen namhafte Wirtschaftsforschende eine Reform des Ehegattensplittings vor: Weil sich Mehrarbeit oft kaum lohnt, soll der Steuervorteil gedeckelt werden. Sie erhalten mehr Inhalte von uns in Ihren Suchergebnissen. In der Debatte über die künftige Besteuerung von Ehepaaren fordern Wirtschaftsforscherinnen und -forscher, das Ehegattensplitting zu begrenzen. Das heutige System begünstige vor allem Partnerschaften, in denen einer – meist der Mann – gut verdient und die Frau nur wenig oder gar nicht arbeitet, heißt es zur Begründung in einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). Dieser liegt dem SPIEGEL vor. Angesichts von Arbeits- und Fachkräftemangel müsse sich zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell stärker lohnen. "Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt." Zu den Initiatorinnen gehören unter anderem Nicola Fuchs-Schündeln (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Monika Schnitzer (Sachverständigenrat Wirtschaft) und Katharina Wrohlich (DIW Berlin). Unterstützt wird die Initiative auch von weiteren Ökonomen, darunter Felix Bierbrauer, Reint E. Gropp, Marcel Fratzscher und Clemens Fuest. Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Konkret wird vorgeschlagen, den steuerlichen Ausgleich für Ehepaare zu erhalten, den Vorteil aber zu deckeln: Die besserverdienende Person soll höchstens 13.805 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen; der andere Partner müsste diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Die Obergrenze orientiert sich an den Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen geschiedenen Ehepartnern. Die Mehreinnahmen sollten nach dem Vorschlag vollständig an Familien zurückfließen – über höhere Leistungen für Kinder. Vorgesehen sind ein Anstieg des Kinderfreibetrags von 9756 auf 11.902 Euro sowie eine Erhöhung des Kindergeldes von 259 auf 316 Euro im Monat. Beide Leistungen würden damit um rund 22 Prozent steigen, schreiben die Forschenden. Ähnliche Überlegungen hatte Anfang April bereits das Finanzministerium vorgelegt: Auch dort wurde vorgeschlagen, sich beim Splittingvorteil am Betrag von 13.805 Euro zu orientieren. Paare mit ähnlich hohem Einkommen wären demnach kaum betroffen, der bisher besonders große Vorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen würde dagegen entfallen. Jede vierte Ehe scheitert. Was das für den Geldbeutel der Geschiedenen bedeutet, lesen Sie hier .