Migration: Was bedeutet die EU-Vereinbarung zu Abschiebezentren?

Datum02.06.2026 16:18

Quellewww.zeit.de

TLDRDie EU hat eine Rückführungsverordnung vereinbart, die schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber ermöglicht. Kernstück ist die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten. Diese sollen Personen aufnehmen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können. Ergänzend sind härtere Strafen für Ausreisepflichtige und eine Harmonisierung der Asylregeln vorgesehen. Kritiker bemängeln die Auslagerung von Verantwortung und potenzielle Menschenrechtsverletzungen, während Befürworter eine erhöhte Kontrollmöglichkeit und verbesserte Ordnung erwarten.

InhaltDie EU macht den Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei und will härtere Strafen für Ausreisepflichtige. Das sind die geplanten Änderungen in der Asylpolitik. Die EU hat den Weg für die sogenannte Rückführungsverordnung frei gemacht. Die Reform soll dazu beitragen, deutlich mehr Abschiebungen von Schutzsuchenden, deren Asylanträge abgelehnt wurden, durchzusetzen – auch durch die Mitwirkung von Drittstaaten. Hilfsorganisationen kritisieren die Maßnahme, die Bundesregierung sucht derweil nach Drittländern für die Einrichtung von Abschiebezentren. Für Aufmerksamkeit sorgte bei dem Thema auch die Zusammenarbeit von Konservativen und Rechten im Europaparlament. Antworten auf die wichtigsten Fragen Vertreter der EU-Mitgliedsländer und des Europaparlaments haben eine Einigung zu Änderungen europäischer Asylregeln erzielt, durch die Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis in der EU schneller abgeschoben werden können. Im Zentrum der neuen sogenannten Rückführungsverordnung steht die Einrichtung von sogenannten Abschiebezentren in Drittländern, also Staaten außerhalb der EU. Weitere Punkte betreffen Strafen für irreguläre Migranten und die Einführung EU-weit gültiger Abschiebeverordnungen. "Die neue Regulierung wird den Rückkehrprozess von Menschen, die kein Recht haben, sich in der EU aufzuhalten, beschleunigen und die Zahl der Rückführungen steigern", sagte Nicholas Ioannides, Vizemigrationsminister Zyperns. Das Land hat aktuell die EU-Ratspräsidentschaft inne und verkündete die Einigung auf die neuen Regeln am Montagabend. Die Einigung ergänze das sogenannte EU-Migrations- und Asylpaket und stehe "im Einklang mit den Menschenrechten", teilte Ioannides mit. Die Zahl von Abschiebungen zu erhöhen, ist demnach nur ein Ziel der Reform. Es gehe auch darum, EU-weit Asylregeln weiter zu vereinheitlichen, sagte Ioannides. So solle die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet verbessert werden. Wer kein Recht habe, in der EU zu bleiben, müsse diese auch wieder verlassen, sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner. "Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was sich die Bürger erwarten – und das liefern wir." Das vom zyprischen Politiker Ioannides hervorgehobene Migrations- und Asylpaket, das um die neuen Regeln ergänzt werden soll, besteht in einer im Mai 2024 angenommenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Sie tritt am 12. Juni in Kraft. EU-Migrationskommissar Brunner bezeichnete sie als wichtigen Teil der "europäischen Migrationswende". Die Reform sieht ein härteres Vorgehen bei der Aufnahme von Asylbewerbern an den EU-Außengrenzen vor: Menschen mit hohen Aufnahmechancen – festgemacht am Anteil der Aufnahmequoten von Migranten aus dem jeweiligen Land – sollen schneller als asylberechtigt anerkannt werden können und bleiben größtenteils im Ankunftsstaat. Einige sollen an andere EU-Länder verteilt werden. Migranten mit wenig Chancen auf Aufnahme können hingegen an der Weiterreise gehindert und bis zu drei Monate lang unter haftähnlichen Bedingungen an den Grenzen festgehalten werden – in speziellen Zentren, in denen sie sich aufhalten sollen, ohne dass formell eine Einreise erfolgt ist. Wird ihr Asylantrag abgelehnt, sollen sie von dort aus abgeschoben werden. Das soll verhindern, dass sie bis zur Ablehnung ihres Asylantrags innerhalb der EU weiterreisen und potenziell nicht mehr auffindbar sind. Mit der neuen Einigung geht die EU einen Schritt weiter: Menschen sollen in spezielle Abschiebezentren – von der EU bezeichnet als return hubs – in Drittstaaten gebracht werden. Die Maßnahme betrifft Asylbewerber, deren Anträge auf Aufenthaltsrecht abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Das passiert etwa, wenn der Herkunftsstaat die Menschen nicht wieder aufnehmen will oder wenn die abgelehnten Asylbewerber aus einem Land kommen, zu dem das Zielland in der EU keine diplomatischen Beziehungen unterhält. Neu ist vor allem: Bei der Abschiebung in die Zentren in Drittstaaten soll es keine Rolle spielen, ob die Betroffenen eine Verbindung zu dem Land haben, in das sie abgeschoben werden sollen. Bisher galt zwar, dass Menschen mit niedrigen Aufnahmechancen in als sicher eingestufte Drittstaaten entlang der Fluchtroute abgeschoben werden können, etwa Marokko oder Albanien. Voraussetzung war bislang jedoch, dass die betroffene Person eine Verbindung zu dem jeweiligen Land hat. Diese Bedingung soll nun entfallen. Erforderlich für eine Abschiebung in Drittstaaten ist damit künftig lediglich ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern und dem jeweiligen Drittstaat. Dieser muss der Einigung zufolge "die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht" achten. Entsprechende Abkommen sollen noch vor ihrer Umsetzung von der EU geprüft werden. Die Abschiebung in einen Drittstaat soll keine unbegleiteten Minderjährigen betreffen, für Familien mit Kindern gibt es hingegen keine Ausnahme. Eine Liste von Ländern, in denen die Abschiebezentren eingerichtet werden sollen, gibt es noch nicht. Deutschland, Österreich, Griechenland, Dänemark und die Niederlande planen, dazu Abkommen mit anderen Ländern zu schließen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will bis Ende des Jahres erste solche Vereinbarungen erzielen. Die Staaten, die sich darin bereit erklärten würden, abgeschobene Migranten aufzunehmen, würden dafür mutmaßlich Vorzüge bei der Vergabe von Visa oder Geld bekommen. Die Nachrichtenagentur AFP berichtet unter Berufung auf EU-Kreise, dass derzeit mögliche Abkommen mit Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien geprüft werden. Das einzige EU-Land, das noch vor der Einigung auf die neue Regelung versucht hat, Migranten in einen Drittstaat abzuschieben, ist Italien. Die italienische Regierung hat bereits 2023 ein solches Abkommen mit Albanien abgeschlossen. Dort sollten demnach Aufnahmezentren für bis zu 36.000 Migranten pro Jahr errichtet werden – wobei es sich nicht um abgelehnte Asylbewerber, sondern um Bewerber, die noch auf eine Entscheidung warten, handeln sollte. Später beschloss Italiens rechte Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dort errichteten Lager auch für die Abschiebehaft nutzen zu wollen. Diese Frage ist noch nicht geklärt. Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April kam zum Ergebnis, dass die italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Dieses verbiete den EU-Ländern nicht grundsätzlich, solche Zentren außerhalb ihres Staatsgebiets einzurichten. Allerdings müssen dem Gutachten zufolge Voraussetzungen dafür erfüllt werden. So müssen die Menschen in dem jeweiligen Drittland weiter juristischen Beistand und Übersetzerleistungen bekommen können. Zudem müssen sie in der Lage sein, Kontakt zu ihren Familien und zuständigen Behörden zu halten. Ein Urteil des EuGH zu dem Italien-Albanien-Abkommen steht noch aus, wobei sich das Gericht häufig an solchen Gutachten orientiert. Fraglich ist, ob eine Entscheidung auch für weiter entfernte Länder gelten würde, die anders als Albanien keine EU-Kandidaten sind. Juristisch gescheitert ist hingegen der Versuch Großbritanniens, Asylverfahren durch das sogenannte Ruanda-Modell auszulagern. Die frühere britische Regierung wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dort auch dann bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird. Großbritannien hat etwa 830 Millionen Euro in den Plan investiert, der jedoch nie umgesetzt werden konnte. Die aktuelle Labour-Regierung von Premierminister Keir Starmer kündigte das Abkommen nach ihrem Wahlsieg im Juli 2024 auf. Die geplante neue Rückführungsverordnung sieht härtere Strafen für irreguläre Migranten vor, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So soll deren Inhaftierung erleichtert werden – etwa, wenn Behörden in den Betroffenen ein Sicherheitsrisiko sehen oder deren Identität überprüfen wollen. Anders als im Fall der Abschiebungen in Drittstaaten sind Minderjährige von diesen Maßnahmen ebenfalls betroffen. Weiterhin sollen Einreiseverbote künftig systematischer verhängt werden können. Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen wollen, werden ebenfalls durch die EU-Einigung erleichtert. Neben dem Streichen von Leistungen sollen auch Reisedokumente beschlagnahmt werden können. EU-weit gültige Abschiebeverordnungen (European Return Order) sollen dafür sorgen, dass EU-Länder Ablehnungsbescheide anderer Mitgliedsstaaten ohne zusätzliches Verfahren anerkennen können. Diese Maßnahme soll allerdings vorerst freiwillig bleiben. Drei Jahre nach Inkrafttreten kann die EU-Kommission sie aber mit einem neuen Gesetz verpflichtend machen. Die Einigung zwischen Vertretern der Mitgliedsländer und des Europaparlaments hat informellen Charakter: Sowohl Regierungen als auch Parlament müssen sie noch absegnen. Das gilt nach einer solchen Übereinkunft allerdings als Formsache. Anschließend wird die Reform im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Eine Änderung nationaler Gesetze ist nicht notwendig. "Allerdings wird eine Reihe der Maßnahmen erst zwölf Monate später anwendbar", teilte die zyprische Ratspräsidentschaft ohne Angaben weiterer Details mit. Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer "Kriminalisierung der Migration". Es wirke so, als ob die neue Verordnung den "Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets" normalisiere, "die im Grunde genommen rechtliche Schwarzlöcher sind", sagte Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Es steige damit das Risiko, dass Menschen in Länder abgeschoben werden, wo ihnen "Verfolgung, Folter oder Schlimmeres" drohe. Die Caritas teilte mit, die EU lagere mit den Abschiebezentren ihre Verantwortlichkeiten aus. Betroffene könnten durch "willkürliche und unbefristete Inhaftierung" in einer "rechtlichen Grauzone" verbleiben. Pro Asyl warnte vor dem "hochumstrittenen Vorhaben, das tief in die fundamentalen Rechte von Geflüchteten eingreift". Die geplanten Regeln stünden für "eine Politik der Abschreckung, Entrechtung und Inhaftierung". Die Organisation kritisierte, dass die Reform trotz ungeklärter rechtlicher Fragen unter "enormem Druck" von Mitgliedstaaten beschlossen werden könnte. Auch die Organisation Ärzte ohne Grenzen bekundete Sorge. "Je weiter Verfahren, Haft und Zuständigkeiten aus dem EU-Gebiet verlagert werden, desto schwieriger wird es, Rechte tatsächlich durchzusetzen", sagte der Migrationsexperte der Organisation, Felix Braunsdorf. Die Abschiebezentren in Drittstaaten drohten zu Orten zu werden, "an denen Menschen festgehalten werden, ohne verlässlichen Zugang zu Rechtsberatung, medizinischer Versorgung, unabhängiger Kontrolle und wirksamen Beschwerdemöglichkeiten". Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sieht hingegen kein Problem in den Reformplänen. Die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten könne durchaus geprüft werden, wenn Menschenrechtsstandards eingehalten würden, sagte UNHCR-Sprecher Babar Baloch. So sei dies etwa für Menschen sinnvoll, deren Asylanträge in einem "fairen und effizienten" Verfahren endgültig abgelehnt würden und "trotz angemessener Unterstützung" nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollten. Bundesinnenminister Dobrindt fand für die Reformpläne lobende Worte: Die Einigung werde "nach Jahren der Unordnung, des Kontrollverlusts und Inkonsequenz an den europäischen Außengrenzen" wieder mehr Ordnung schaffen. Das Geschäft von Schleusern werde zerstört, die bislang mit dem Versprechen geworben hätten, "wer einmal den Weg nach Europa geschafft hat, kann auch dauerhaft hierbleiben". Alexander Throm (CDU), der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, hofft auf eine abschreckende Wirkung. Ausreisepflichtige würden sich eher für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, als sich in ein solches Zentrum bringen zu lassen, sagte er. Allein durch die Existenz der Abschiebezentren "werden wir eine Steigerung bei der freiwilligen Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern erleben". Von einer "Phantomdebatte" sprach der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir. "Ich kenne kein Land, in dem das Verfahren erfolgen kann", sagte der Bundestagsabgeordnete. Auch kritisiert er die geplante Verlängerung der Abschiebehaft. "Abgelehnte Geflüchtete können 24 Monate in Abschiebehaft genommen werden: Kein Mensch sollte so lange in Haft sein, weil er einen Asylantrag gestellt hat." Kritik kam auch von den Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Lamya Kaddor warf der EU vor, nach dem Motto "aus den Augen, aus dem Sinn" zu handeln und Verantwortung auszulagern. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan begrüßte die Rückführungsverordnung als Grundlage dafür, "endlich Ordnung in die europäische Migrationsdebatte zu bringen". Die Abgeordnete war nach der Einigung auf einem gemeinsamen Foto mit anderen rechten Abgeordneten des Europaparlaments sowie Abgeordneten der konservativen EVP, der auch die CDU angehört, sowie EU-Kommissar Brunner zu sehen.  Der Einigung war ein Beschluss der EVP unter Führung des CSU-Politikers Manfred Weber und dem rechten Flügel des Europaparlaments vorausgegangen. Laut einer Recherche der Nachrichtenagentur dpa hatte die EVP bei dem Thema deutlich enger mit den Rechten kooperiert als zuvor bekannt gewesen war.  Demnach hatte es zwischen Vertretern der Konservativen und der Rechten Absprachen in einer WhatsApp-Gruppe sowie persönliche Treffen von Abgeordneten gegeben. Den Gesetzentwurf für die Reform brachte die EVP mit den Stimmen der rechten Fraktionen durch das Parlament.