Datum02.06.2026 14:20
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 66-Jähriger wurde in Verden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Er misshandelte seine pflegebedürftige Mutter tödlich, indem er sie wiederholt unsanft ins Bett stieß und forcierte, ihren Rücken gerade zu lagern. Die 89-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Über ein Babyfon mit Kamera wurden die Taten dokumentiert. Der Mann war bereits wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Kinderpornografie belangt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
InhaltEin 66-Jähriger verletzte seine Mutter so schwer, dass sie starb. Nun hat ein Gericht in Verden eine Freiheitsstrafe gegen ihn verhängt. Zuvor war er schon wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden. Sie erhalten mehr Inhalte von uns in Ihren Suchergebnissen. Das Landgericht Verden hat einen 66-Jährigen verurteilt, der seine pflegebedürftige Mutter derart körperlich misshandelt hatte, dass sie an den Folgen starb. Es verhängte gegen den Mann für diese Tat viereinhalb Jahre Haft. Da er im April 2025 bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Herstellens von Kinderpornografie, so der strafrechtliche Begriff für Missbrauchsabbildungen, zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden war, sprach die Vorsitzende Richterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft, die Verteidigung eine von weniger als fünf Jahren beantragt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die gebrechliche Frau im Juli 2024 in ihrer Wohnung in Oyten vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett stieß. Als die 89-Jährige schließlich gelegen habe, habe der Angeklagte sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule aufs Bett gedrückt, um sie in eine gerade Position zu bringen. Dazu fixierte er mit einer Hand ihre Stirn, mit der anderen überstreckte er ihren Rücken. Ein Babyfon filmte die Handlungen. Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch. In der Folge hatte sie einen Kreislaufkollaps. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst sie tot in ihrem Bett. Die Töchter des Angeklagten hatten das alte Babyfon mit Kamera ins Schlafzimmer der Großmutter gestellt, um ihr im Notfall Hilfe leisten zu können. Sie war nachts schon öfter aus dem Bett gefallen. Erst nach dem Tod entdeckten sie, dass das Gerät über eine Speicherkarte verfügte. Nachdem eine der Frauen die Videoaufnahmen gesichtet hatte, ging sie damit zur Polizei. Sie habe beim Ansehen einen Nervenzusammenbruch erlitten, hatte die Zeugin vor Gericht gesagt. Die körperlichen Misshandlungen stünden außer Frage, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe an dem Abend ungeduldig auf "üble und unangemessene Weise" an der Frau herumgezerrt. "Sie war ihm schutzlos ausgeliefert." Demnach habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass sich seine Mutter verletze. Er habe gewusst, dass ihre Knochen aufgrund ihrer Osteoporose leicht brachen. In der Vergangenheit hatte die alte Frau bereits durch Stürze mehrere Knochenbrüche erlitten. Die Tat ist nach Auffassung des Gerichts kein einmaliger Ausrutscher gewesen. Mehrfach habe die 89-Jährige ihrer Enkelin und Pflegekräften gegenüber erwähnt, dass sie von ihrem Sohn misshandelt werde. Der Angeklagte lebte mit seiner Familie in einer Wohnung im selben Haus wie seine Mutter. Er hatte ihre Betreuung Jahre zuvor übernommen, unterstützt wurde er von einem Pflegedienst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.