Künstliche Intelligenz: AfD kritisiert Nutzung von KI für Gastbeitrag von Voigt

Datum02.06.2026 13:42

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Thüringer AfD kritisiert Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) scharf für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines Gastbeitrags in der "Welt". Die AfD wirft Voigt vor, die falschen Schlüsse aus seiner Promotionsaffäre gezogen zu haben, indem nun KI die Texterstellung übernehme. Voigt und sein Amtskollege Sven Schulze forderten mehr deutschsprachige Musik im Radio. Die Thüringer Staatskanzlei bestätigte zwar die Nutzung von KI-Werkzeugen, betonte aber, dass die Positionen von den Autoren stammten und von ihnen verantwortet worden seien.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Künstliche Intelligenz“. Lesen Sie jetzt „AfD kritisiert Nutzung von KI für Gastbeitrag von Voigt“. Die Thüringer AfD-Fraktion hat Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz für die Erstellung eines Gastbeitrages kritisiert. "Mario Voigt hat offenbar aus seiner Promotionsaffäre die falschen Schlüsse gezogen. Früher wurden fremde Texte als eigene ausgegeben, heute erledigt das Sprachmodell die Arbeit und das Ergebnis heißt Chefsache", sagte der medienpolitische Sprecher der Thüringer AfD-Fraktion, Jens Cotta.  Voigt hatte zusammen mit dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU), in der "Welt" einen Gastbeitrag veröffentlicht, in dem die beiden mehr deutschsprachige Musik im Radio fordern. Die "Volksstimme" in Magdeburg berichtete dann darüber, dass der Beitrag für Diskussionen im Netz sorgte wegen des Vorwurfs, Teile des Gastbeitrages könnten mit Hilfe von KI erstellt worden sein.  Auf Anfrage der Zeitung sagte eine Thüringer Regierungssprecherin dem Blatt: "Selbstverständlich nutzen wir bei unserer Arbeit auch moderne digitale Werkzeuge, darunter KI-Anwendungen." Positionen, Argumente und Schlussfolgerungen stammten aber von den Autoren, seien von ihnen abgestimmt und verantwortet worden. © dpa-infocom, dpa:260602-930-162645/1