Datum02.06.2026 10:12
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks für formell rechtswidrig erklärt und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Zuständigkeit zugesprochen. Der Park ist seitdem wieder offen. Der Senat prüft nun, ob er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt, um den Drogenhandel einzudämmen. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Parkschließung“. Lesen Sie jetzt „Görlitzer Park wieder offen - Senat prüft Beschwerde“. Nach der Gerichtsentscheidung über die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg hat die Senatsumweltverwaltung bisher nicht entschieden, ob sie Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegt. Das werde noch geprüft, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der dpa. Man werde aber in absehbarer Zeit zu einer Entscheidung kommen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Daraufhin wurde der Park schon am Abend nicht mehr wie zuvor seit März verschlossen. Zuständig für die Beschwerde ist dann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zu einer endgültigen Entscheidung kommt es in diesem Eilverfahren aber nicht, diese folgt erst deutlich später im Hauptverfahren. An den Eingängen des Görlitzer Parks wurden nach jahrelangen Debatten Tore aufgestellt und diese seit Anfang März am späten Abend verschlossen. Senat und Polizei wollen damit vor allem den intensiven Drogenhandel erschweren. © dpa-infocom, dpa:260602-930-161332/1