Datum15.10.2025 16:17
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas Ifo-Institut hat in Deutschland über 500 verschiedene Sozialleistungen identifiziert, konnte deren Wirkungen jedoch nicht berechnen, da die Vielzahl an Vorschriften und Regelungen die Aufgabe als nahezu unlösbar erscheinen ließ. Stattdessen entstand eine Inventarliste der Leistungen. Die Transparenz im Sozialstaat soll durch eine Datenbank erhöht werden. Ifo-Forscher betonen die Notwendigkeit, Daten zu Inanspruchnahme, Kosten und Verwaltungsaufwand bereitzustellen, um eine evidenzbasierte Sozialpolitik zu fördern.
InhaltIn Deutschland gibt es laut Ifo-Institut über 500 verschiedene Sozialleistungen. Ursprünglich wollte die Forschungseinrichtung auch deren Wirkungen ermitteln, scheiterte dann aber an der schieren Menge. Mehr als 500 verschiedene Sozialleistungen gibt es in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forschungsbericht des Ifo-Instituts. Der Bericht dokumentiert alle Sozialleistungen auf Bundesebene, wie das Institut in München mitteilte. Ursprünglich habe es Ausmaß und Wirkung aller Sozialleistungen berechnen wollen, doch die Vielzahl an Vorschriften und Leistungen habe diese Aufgabe beinahe unlösbar erscheinen lassen. "Statt der Quantifizierung entstand deswegen zunächst nur eine Inventarliste aller Sozialleistungen auf Bundesebene", sagte Andreas Peichl, Leiter des Ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen. Allein die Sozialgesetzbücher umfassen laut Mitteilung 3246 Paragrafen. Diese enthielten sowohl die Sozialleistungen selbst als auch Regeln, die für die Umsetzung erforderlich seien. Hinzu kämen Gesetze, die weitere Leistungen begründeten, etwa das Gesetz über die Familienpflegezeit. Die Datenbank zu den Sozialleistungen sei ein erster Schritt zu mehr Transparenz im Sozialstaat, sagte Ifo-Forscherin Lilly Fischer. "Um Sozialpolitik evidenzbasiert zu gestalten, ist es notwendig, dass die Politik im nächsten Schritt Daten zu Inanspruchnahme, Kosten und Verwaltungsaufwand der Leistungen bereitstellt", sagte sie. Als Sozialleistungen gelten den Forschenden zufolge Hilfen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit im Sinne der Paragrafen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs. Das können etwa Dienstleistungen, Geldleistungen oder Sachleistungen sein. Die Autoren garantieren den Angaben zufolge keine Vollständigkeit der Liste. Experten und Interessierte seien dazu eingeladen, potenzielle Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen zu verbessern.