Datum01.06.2026 23:10
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks formell rechtswidrig war, da die Zuständigkeit beim Bezirksamt liegt, nicht beim Senat. Die klagende Initiative "Görli zaunfrei" feierte die Entscheidung, der Park bleibt zunächst offen. Die Schließung erfolgte auf Basis hoher Kosten und zur Bekämpfung des Drogenhandels. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Parkschließung“. Lesen Sie jetzt „Görlitzer Park bleibt offen – Initiative feiert Entscheid“. Nach der Gerichtsentscheidung über den Görlitzer Park in Kreuzberg, der nun zunächst nachts wieder offen bleiben darf, haben Vertreter der klagenden Initiative im Park gefeiert. Dutzende Menschen versammelten sich am Abend im "Görli", es gab Musik und Getränke. Zuvor hatte die Senatsumweltverwaltung angekündigt, der Park werde bereits am Montagabend nicht mehr abgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine endgültige Entscheidung ist das Eilverfahren nicht, diese folgt später im Hauptverfahren. Fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses "Görli zaunfrei" hatten geklagt. Gegen die Eilentscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Der Görlitzer Park wurde nach jahrelangen Debatten komplett umzäunt und seit Anfang März abendlich um 22.00 Uhr oder 23.00 Uhr abgeschlossen. Senat und Polizei wollten damit den Drogenhandel erschweren. Die neu gebauten Zaunteile und Eingangstore mit Drehkreuzen kosteten laut Senat knapp 1,8 Millionen Euro. © dpa-infocom, dpa:260601-930-160006/1