Ehevertrag: »Wenn meine Frau fremdgeht, zahle ich keinen Unterhalt mehr«

Datum01.06.2026 16:36

Quellewww.zeit.de

TLDREheverträge entwickeln sich von reiner Vermögenssicherung hin zu komplexeren Regelungen über Gleichberechtigung und Fairness in der Partnerschaft. Anwältinnen berichten von Forderungen nach finanzieller Abfederung beruflicher Nachteile für Frauen, die Kinder betreuen, sowie von Männern, die eine gleichmäßige Kinderbetreuung anstreben. Klauseln zu Fremdgehen, Schönheits-OPs oder Hundebetreuung werden oft als nicht rechtlich durchsetzbar oder skurril eingestuft. Bei Unternehmern bleibt der Schutz von Firmenwerten ein zentrales Thema.

InhaltAnwältinnen, die Eheverträge regeln, stellen fest: Früher ging es um Vermögen, heute mehr um Gleichberechtigung. Hier erzählen vier, was dabei möglich ist und was nicht. Eine Strafe für den Fall, dass ein Partner fremdgeht, im Trennungsfall die Hundeversorgung im Wechselmodell oder Geld zurück für die Schönheits-OP: Was in Eheverträgen steht, ist manchmal komisch, oft befremdlich – und erzählt meist Interessantes über die (Ex-)Eheleute und ihre Beziehung. Vier Anwältinnen und Anwälte erzählen, worüber Paare heute verhandeln. Nina Schlottke-Wegner ist seit über 20 Jahren Anwältin im Familienrecht und führt ebenso lange eine eigene Kanzlei in Frankfurt. Neben ihrer Arbeit als Fachanwältin ist sie auch Mediatorin und auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert. Ich habe schon einen Ehevertrag gesehen, in dem 40.000 Euro vorgesehen waren als Zahlung bei der Geburt eines Kindes – quasi wie eine Wurfprämie. Juristisch kann man so etwas durchaus regeln, wenn der Ehemann bereit ist, seiner Frau für die Geburt eines gemeinsamen Kindes eine entsprechende Vermögenszuwendung zu machen. Ich finde solche Klauseln trotzdem skurril. Gleichzeitig erzählen sie sehr viel darüber, worum es in Eheverträgen heute auch oft geht: um den Versuch, Schwangerschaft, Care-Arbeit und die Risiken eines späteren beruflichen Rückschritts für die Frau irgendwie in Geld zu übersetzen. Ähnlich ist es bei internationalen Paaren, von denen ich besonders viele berate. Da sitzt mir dann zum Beispiel eine Frau gegenüber, die sagt: Wenn der mich verlässt oder betrügt, will ich mit den Kindern sofort zurück in mein Heimatland. Ich verstehe diesen Wunsch total. Man kann so etwas auch in einen Vertrag hineinschreiben, als Absichtserklärung, als Ausdruck dessen, was beide einmal als faire Lösung verstanden haben. Aber wenn die Kinder in Deutschland leben, hier zur Schule gehen, hier Freunde haben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, dann entscheidet am Ende nicht die Kränkung der Eltern, sondern ein deutsches Familiengericht nach dem Kindeswohl. Nicht jeder Wunsch ist aber so dramatisch. Ich finde zum Beispiel die Idee charmant, in einem Ehevertrag wenigstens als Absichtserklärung festzuhalten, dass eine Frau zweimal pro Woche abends zum Sport gehen kann und der Mann in dieser Zeit die Betreuung der Kinder übernimmt. Notfalls, indem er einen Babysitter organisiert und bezahlt. Das klingt vielleicht banal, aber an solchen Fragen entscheidet sich, ob eine Ehe wirklich auf Augenhöhe geführt wird. Ich habe manchmal schon selbst gedacht: Das hätte ich auch gern mit meinem Mann vereinbart. Vor 20 Jahren sahen Eheverträge noch anders aus. Früher kamen vor allem die Männer zu mir, die für den Fall der Trennung für sich vorsorgen wollten. Es ging um Vermögen, um Unternehmen, um Gütertrennung, also darum, das zu schützen, was in die Ehe eingebracht wurde. Heute kommen Männer und Frauen gleichermaßen. Und viele Frauen sind inzwischen sehr gut informiert. Sie sehen in ihrem Umfeld, dass Paare zwar eine gleichberechtigte Elternschaft anstreben, aber mit Kindern die Care-Arbeit häufig doch bei den Müttern hängen bleibt. Entsprechend wollen sie nicht nur schöne Formulierungen, sondern eine reale finanzielle Absicherung für den Fall, dass die Ehe scheitert. Was sich ebenfalls verändert hat: Beide Seiten haben sich emanzipiert. Frauen fordern stärker ein, dass berufliche Nachteile durch Kinder finanziell abgefedert werden. Männer wiederum wollen sich nach einer Trennung oft nicht mehr auf die Rolle des Wochenendvaters reduzieren lassen, sondern die Kinder hälftig betreuen – nicht nur, aber auch, um empfindliche Unterhaltszahlungen zu meiden oder zu reduzieren. Genau da entstehen heute die großen Konflikte. Ich sage deshalb immer: Ein Kind ist keine Versorgungszusage. Wer wegen der Familie beruflich zurücksteckt, kann nicht automatisch darauf vertrauen, dass die gelebte Rollenverteilung nach einer Trennung fortgeschrieben und durch Unterhaltszahlungen wirtschaftlich abgesichert wird. Was ich zu meiner Tochter sage, ist: Mach eine gute Ausbildung, geh arbeiten, und so hart es auch ist: Wenn die Kinder klein sind, verliere nicht den Anschluss im Berufsleben. Das ist die einzige Absicherung. Christian Tobias Weiß arbeitet seit sieben Jahren im Familienrecht und ist seit zwei Jahren Partner bei Rose & Partner. Zuvor war er in kleineren Kanzleien tätig und hat die ganze Bandbreite familienrechtlicher Mandate erlebt – vom staatlich finanzierten Verfahren bis zur Beratung vermögender Privatpersonen und Unternehmer. Wenn ein Unternehmer zu mir kommt, ist die Sache eigentlich klar: Ohne Ehevertrag sollte ein Unternehmer nicht heiraten. Das klingt unromantisch, aber ich halte alles andere für fahrlässig. Solange Vermögen liquide ist, kann man im Fall einer Scheidung vieles noch irgendwie ausgleichen. Aber wenn der Wert in einer Firma steckt, in Gesellschaftsanteilen oder in Immobilien, dann kann der gesetzliche Zugewinnausgleich schnell existenzgefährdend sein. Ein Unternehmen kann auf dem Papier Millionen wert sein, ohne dass dieses Geld liquide wäre. Wenn ich dann im Scheidungsfall einen, auch auf den Unternehmenswerten basierenden, Zugewinnausgleich zahlen muss, kann das im Zweifel den Ruin für das Unternehmen bedeuten. Interessant ist, dass Eheverträge heute längst nicht mehr nur ein Instrument klassischer Vermögenssicherung sind. Natürlich geht es bei Unternehmern nach wie vor darum, Firmenwerte möglichst weitgehend aus dem Zugewinn herauszunehmen. Aber parallel dazu kommen inzwischen ganz andere Fragen auf den Tisch. Viele Paare wollen regeln, wie Care-Arbeit ausgeglichen wird, wenn einer wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder beruflich zurücksteckt. Gerade Frauen wollen nicht mehr einfach hinnehmen, dass die Nachteile später nur unvollkommen über die gesetzlichen Mechanismen aufgefangen werden. Es gibt sogar wieder vereinzelt Menschen, die über den Güterstand der Gütergemeinschaft nachdenken – also darüber, fast alles vollständig zu teilen, auch das, was schon vor der Ehe da war. Ich halte das nicht unbedingt für den besten Weg, aber es zeigt schon, wie sehr sich das Denken verändert hat: weg von der bloßen Absicherung des Besitzstands hin zur Frage, wie man Partnerschaft wirtschaftlich fair organisiert. Für manche Mandanten gehören auch, sagen wir, interessante Vorstellungen dazu. Dass der gemeinsame Hund nach der Trennung quasi im Wechselmodell betreut wird, ist da noch harmlos. Das kann man als Absichtserklärung aufnehmen, mehr aber auch nicht. Schwieriger wird es bei Vorstellungen, die ganz offensichtlich aus einem schrägen Welt- oder Frauenbild kommen: Mandanten wollen dann Fremdgehklauseln mit 25.000 Euro Strafzahlung, Rückzahlungsansprüche für finanzierte Schönheits-OPs oder das Maximalgewicht des Partners bzw. der Partnerin vertraglich festschreiben. Solche Wünsche kommen in meiner aktuellen Praxis tatsächlich vor. Ich diskutiere das dann auch nicht lange mit den Mandanten. Das ist mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Man kann in Eheverträgen zwar viel regeln, aber eben nicht alles, was jemand für moralisch oder persönlich wünschenswert hält.