Datum01.06.2026 13:35
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Hannover erlaubte dem niedersächsischen Verfassungsschutz vorläufig, die AfD als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung einzustufen. Ein Eilantrag der Partei wurde abgewiesen. Das Gericht begründete dies mit vorliegenden Belegen des Verfassungsschutzes. Die Hochstufung ermöglicht den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach Ablauf der bisherigen Verdachtsphase. Dies steht inhaltlich einer "gesichert rechtsextremistischen" Bewertung nahe.
InhaltDer AfD-Landesverband Niedersachsen darf laut einem Gericht als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung behandelt werden. Einen Eilantrag wies es ab. Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung seien nach seinen Feststellungen "mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben", teilte das Gericht zur Begründung mit. Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden. Dies konnte jedoch nicht noch einmal verlängert werden. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. Die Einstufung ist die Grundlage dafür, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch nach Ablauf der vierjährigen sogenannten Verdachtsphase weiterhin nachrichtendienstliche Mittel gegen den Landesverband einsetzen darf. Inhaltlich entspricht diese Bewertung der im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Bezeichnung "gesichert rechtsextremistisch", auch wenn dieser Begriff im niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz nicht verwendet wird. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.