Baden-Württemberg führt strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen ein

Datum01.06.2026 06:44

Quellewww.spiegel.de

TLDRBaden-Württemberg hat neue, strengere Nichtraucherschutzgesetze eingeführt, die Rauchverbote auf Kinderspielplätzen, Haltestellen, in Freibädern und Zoos ausweiten. E-Zigaretten, Vapes und Shishas sind nun ebenfalls eingeschlossen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Bereiche in Freibädern und öffentliche Gaststätten. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen, die für Betreiber höher ausfallen können. Diese Maßnahmen sollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens verbessern, da die Raucherquote trotz eines Rückgangs weiterhin relevant ist und durch jüngste Trends bei Jugendlichen weiter steigen könnte.

InhaltFreibäder, Schulhöfe, Zoos: In Baden-Württemberg gelten ab sofort zusätzliche Rauchverbote an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Es gibt allerdings Ausnahmen In Baden-Württemberg ist zum Monatsbeginn ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Darauf müssen Raucherinnen und Raucher nun achten: Das neue Gesetz  dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr, auch Raucherzimmer in Behörden sind tabu. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln. Das gilt auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden. Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden. Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauchverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter. Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Betreiber betroffener Einrichtungen zuständig. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma ist man dem Gesetz schon zuvorgekommen. Dort ist einem Sprecher zufolge bereits seit Anfang März Rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Die Mitarbeiter des Zoos seien angehalten, Raucher darauf hinzuweisen, dass sie nur dort rauchen dürfen. Es habe über das Thema bislang keine größeren Konflikte gegeben. An den Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Stuttgart sollen nach Angaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) alle Haltestellen von Anfang Juni an mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet sein. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliere der Sicherheitsdienst der SSB das neue Verbot, an Bushaltestellen sei die Stadt Stuttgart zuständig, sagte eine SSB-Sprecherin. In den Stuttgarter Freibädern haben die Betreiber Raucherzonen eingerichtet, ebenso in den Freibädern in Karlsruhe. Der Anteil der Rauchenden geht zwar tendenziell zurück, aber immer noch raucht etwa jede fünfte Person im Alter ab 15 Jahren. Laut Statistikportal lag die Raucherquote in Baden-Württemberg 2021 bei 17,4 Prozent. Der Anteil von Rauchern ist aber rückläufig, 2017 waren es noch 21,2 Prozent. Erst jüngst ergab eine bundesweite Umfrage, dass Jugendliche zuletzt wieder häufiger rauchten. Bei jungen Menschen werde Vapen beliebter, auch der Anteil von Mehrweg-E-Zigaretten nehme dabei deutlich zu. An gesundheitlichen Folgen des Rauchens starben in Deutschland im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen – dies entspricht laut dem Tabakatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in etwa jedem siebten Todesfall (13,7 Prozent). In Baden-Württemberg ist den Angaben zufolge mehr als jeder zehnte Todesfall auf Rauchen zurückzuführen. Der beim Passivrauchen inhalierte Rauch enthält dieselben Substanzen wie der beim aktiven Rauchen inhalierte Rauch, erklärt das DKFZ. Passivrauchen erhöhe etwa das Risiko für Lungenkrebs und Schlaganfall um 20 bis 30 Prozent. Kinder sind demnach besonders gefährdet.