Datum01.06.2026 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Düsseldorfer Oberlandesgericht wird das Urteil im Fall des Messerangriffs auf Feiernde in Bielefeld erwartet (10.30 Uhr). Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den geständigen, mutmaßlichen IS-Terroristen Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit der Gefährlichkeit des Syrers aufgrund seiner radikal-islamischen Gesinnung. Die Verteidigung plädiert auf zwölf Jahre Haft und verweist auf die schwierige Kindheit sowie eine Depression des Angeklagten. Die vier Opfer wurden im Mai 2025 lebensgefährlich verletzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Messerangriff auf Feiernde“. Lesen Sie jetzt „Terroranschlag von Bielefeld: Urteil erwartet“. Nach dem Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld wird an diesem Montag (10.30) das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Angreifer und mutmaßlichen IS-Terroristen Mahmoud M. am Düsseldorfer Oberlandesgericht die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft wegen vierfachen versuchten Mordes. Zudem sei die Schwere der Schuld festzustellen und anschließende Sicherungsverwahrung anzuordnen. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig. Die Verteidiger verwiesen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie beantragten zwölf Jahre Haft. Die vier Opfer waren am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bielefelder Bar angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer soll dabei "Allahu akbar" gerufen haben. Der Angeklagte (36) hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. © dpa-infocom, dpa:260601-930-155361/1