Datum31.05.2026 12:41
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Bundesnetzagentur plant ab 2029 eine stärkere Kostenbeteiligung von Solaranlagenbesitzern an den Netzentgelten. Branchenverbände und Grüne befürchten eine Bremse für den Solarausbau und kritisieren eine höhere Belastung für private Haushalte. Die Agentur argumentiert mit Fairness, da auch diese Anlagen das Netz nutzen. Die Neuregelung soll veraltete Vorschriften ersetzen und auch große Erzeuger einbeziehen.
InhaltBetreiber von Solaranlagen sollen nach dem Willen der Bundesnetzagentur künftig stärker an den Kosten für die Stromnetze beteiligt werden. Der Branchenverband übt harsche Kritik – und sieht den Ausbau in Gefahr. Die Solarbranche stemmt sich gegen die jüngsten Pläne der Bundesnetzagentur, mit denen die milliardenschweren Kosten für die deutschen Stromnetze ab 2029 neu verteilt werden sollen. Die Pläne sehen vor, dass Betreiber von Solaranlagen stärker zur Finanzierung herangezogen werden sollen – darunter auch kleine Betreiber mit Anlagen auf dem Hausdach. Die diese Woche veröffentlichten Pläne könnten den Ausbau der Photovoltaik (PV) deutlich bremsen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Er verlangt Nachbesserungen. Für typische Selbstnutzer von Solarstrom im Heimsegment könnte demnach der Grundpreis auf bis zu 150 Euro im Jahr steigen. Dies stelle eine Belastung der Solaranlagenbesitzer dar. Laut Netzagentur soll die Mehrbelastung unter 100 Euro pro Jahr liegen, Steckersolargeräte wie Balkon-Kraftwerke sollen ausgenommen werden. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei", argumentierte vergangene Woche Behördenchef Klaus Müller. Auch die Betreiber dieser Anlagen würden sich aber auf das Netz verlassen, wenn die Sonne nicht scheine und der Speicher leer sei. "Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness." Laut BSW-Solar sind die Kosten für Betreiber von Solaranlagen bereits durch andere regulatorische Vorgaben gestiegen – etwa durch eine verpflichtende Beteiligung an den Kosten intelligenter Messsysteme und den Wegfall einer Vergütung zu Zeiten negativer Strompreise. Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt zudem, die Einspeisevergütung für neue Solarstromanlagen ab 2027 weiter zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sagte, die Maßnahmen besäßen in Summe "das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen". Die Grünen kritisierten die Pläne ebenfalls scharf: Die Zusatzgebühr für private Haushalte mit eigener Stromerzeugung treibe die Bürger-Solaranlagen in die Unwirtschaftlichkeit, kritisierte ihr energiepolitischer Sprecher Michael Kellner. Politisch sei "ein Sturm gegen kleine Solaranlagen" beobachtbar. Zudem leide die Planungssicherheit für neue Wind- und Solarparks. Bei der Neuordnung geht es um die Verteilung von Netzkosten von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr, die etwa 30 Prozent der Stromrechnung eines Haushalts ausmachen. Die bisherigen Regeln sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur noch bis Ende 2028 gültig. Das aus dem Jahr 2005 stammende Regelwerk gilt als veraltet angesichts der Energiewende mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus Sonne und Wind und Millionen von privaten Solaranlagen. Erstmals sollen auch Betreiber von großen Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solarparks für die Netznutzung zahlen. Die Netzagentur spricht von einer moderaten Gebühr auf die installierte Leistung, die das Potenzial habe, jährlich bis zu zwei Milliarden Euro zu den Netzkosten beizutragen. Für bestehende Anlagen soll es einen Vertrauensschutz von 20 Jahren seit Inbetriebnahme geben. Auch Stromspeicher sollen künftig einen solchen leistungsbezogenen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Für Großverbraucher aus der Industrie wird ein neues Modell auf Basis einer bestellten Netzkapazität eingeführt. Dies soll Anreize für flexibles, netzschonendes Verhalten schaffen.