Datum30.05.2026 15:52
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Techniker Krankenkasse (TK) verzeichnete 2025 einen Rekord bei Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler. Chirurgie, Zahnmedizin und Gynäkologie sind am häufigsten betroffen. Die TK fordert ein zentrales Melderegister, Meldepflichten und gelockerte Datenschutzvorschriften, um Fehler besser aufzudecken und die Patientensicherheit zu erhöhen. Vielen Patienten sei nicht bewusst, wo sie Hilfe finden können.
InhaltSie sind mitunter gefährlich und teuer: Behandlungsfehler. In drei Bereichen registriert die Techniker Krankenkasse besonders viele Verdachtsfälle. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat im vergangenen Jahr so viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler registriert wie nie zuvor. Wie aus Daten der Versicherung hervorgeht, wurden 2025 insgesamt 7540 solcher Fälle gemeldet. Das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über den Anstieg berichtet. Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, sodass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten. Gleichzeitig gebe es eine hohe Zahl an unentdeckten Fällen. Mit 29 Prozent entfiel 2025 der größte Anteil der gemeldeten Verdachtsfälle auf die Chirurgie, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit 11 Prozent. Diese drei Fachrichtungen deckten zusammen mehr als die Hälfte aller gemeldeten Fälle ab. Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas sagte: "Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können." Fehler würden bislang noch zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Baas forderte ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler. Er sagte: "Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden." Daher fehle ein Überblick über die Gesamtlage. Notwendig seien auch eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen und Änderungen bei den Datenschutzvorschriften. Selbst wenn die Krankenkasse in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sieht, darf sie die Versicherten nach eigenen Angaben nicht darauf hinweisen. Solche Hinweise seien aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken, argumentiert die TK. Vielen Patienten sei zudem nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und dass die Krankenkasse sie in bestimmten Konstellationen mit kostenlosen Gutachten unterstützen könne. Ende vergangenen Jahres hatte auch der Begutachtungsdienst der Krankenkassen gefordert, dass Ärzte und Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet werden müssten, Behandlungsfehler aktiv offenzulegen. Es gebe eine hohe Dunkelziffer. "Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darüber informiert werden", kritisierte damals der Chef des Medizinischen Dienst Bunds, Stefan Gronemeyer, im Gespräch mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Das müsse anders werden: Immer, wenn ein Fehler passiere oder ein Schaden aufgetreten sei, müssten die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden.