Datum21.11.2025 13:02
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, nachdem das Land durch eine Verfassungsreform die Rechte queerer Menschen eingeschränkt und nationalem Recht Vorrang vor EU-Recht eingeräumt hat. Die Kommission wirft der Slowakei Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts vor und hat dem Land ein offizielles Schreiben mit rechtlichen Bedenken zugesendet. Die slowakische Regierung hat zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.
InhaltMit einer Verfassungsreform hat die Slowakei die Rechte queerer Menschen beschränkt. Weil diese nationales Recht teilweise über EU-Recht stellt, läuft ein Verfahren. Die EU-Kommission hat ein Vertragverletzungsverfahren gegen die Slowakei eröffnet. Die Kommission teilte mit, dass man der Slowakei wegen einer Verfassungsänderung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt, Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts vorwerfe. Das osteuropäische Land hatte im September mehrere Änderungen der Verfassung beschlossen. Diese waren Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte queerer Menschen. Nach eigenen Angaben hat die EU-Kommission der slowakischen Regierung ein offizielles Schreiben mit den rechtlichen Bedenken zukommen lassen, womit Vertragsverletzungsverfahren beginnen. Die Slowakei hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.