Datum28.05.2026 18:34
Quellewww.zeit.de
TLDREine 91-jährige Münchnerin ist nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Totschlags ihrer Freundin aus der Haft entlassen worden. Der Haftbefehl wurde wegen Haftunfähigkeit aufgehoben. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof ihre Revision verworfen. Das Landgericht München hatte sie zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, nachdem sie ihre 77-jährige Freundin im Streit tödlich mit einem Kochtopf verletzt hatte. Die Entscheidung über die Urteilsvollstreckung liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Freundin getötet - Haftbefehl gegen Seniorin aufgehoben“. Eine 91-Jährige aus München, die ihre engste Freundin im Streit mit einem Kochtopf erschlagen hat, ist kurz vor Rechtskraft ihrer mehrjährigen Haftstrafe freigekommen. Der Haftbefehl sei wegen Haftunfähigkeit aufgehoben worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das geschah, kurz bevor der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Seniorin gegen ihre Verurteilung als unbegründet verwarf - womit das Urteil rechtskräftig wurde. Die "Bild"-Zeitung hatte darüber berichtet. Dem Bericht zufolge wurde die Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - dafür gab es aber zunächst keine Bestätigung. Die Entscheidung, wie das nun rechtskräftige Urteil vollstreckt werden soll, obliegt den Angaben zufolge der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht München I hatte die heute 91-Jährige im Juli vor einem Jahr zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Seniorin im Jahr zuvor ihre engste, 77 Jahre alte Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Bereits im Verfahren hatten die Verteidiger der Frau den Umgang mit ihrer Mandantin in einer ersten nächtlichen Beschuldigtenvernehmung kritisiert. © dpa-infocom, dpa:260528-930-142781/1