Hoher Schaden: Auto kracht in fünf Häuser – Zeugin stoppt gefährliche Fahrt

Datum28.05.2026 15:34

Quellewww.zeit.de

TLDREine 72-jährige Frau verursachte in Monheim einen Schaden von mindestens 50.000 Euro, als sie nach einem vermuteten medizinischen Notfall die Kontrolle über ihr Auto verlor. Sie fuhr durch fünf Hausfassaden, bevor sie zum Stehen kam. Eine Zeugin zog den Zündschlüssel und rief den Rettungsdienst. Die Fahrerin wurde ins Krankenhaus gebracht, verletzt wurde niemand. Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung wurden eingeleitet.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Hoher Schaden“. Lesen Sie jetzt „Auto kracht in fünf Häuser – Zeugin stoppt gefährliche Fahrt“. Eine 72-jährige Frau hat in Monheim (Landkreis Donau-Ries) mit ihrem Auto eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Ausgelöst von einem wohl plötzlichen medizinischen Notfall verlor die Seniorin am Mittwochnachmittag die Kontrolle über ihren Wagen – und hielt das Gaspedal dabei durchgehend durchgetreten, wie die Polizei mitteilte. Ihre fatale Irrfahrt begann auf dem Parkplatz vor einer Bankfiliale. Der Wagen der Frau prallte zunächst in zwei Hausfassaden, durchquerte anschließend unkontrolliert eine Straße und krachte dann frontal gegen eine dritte Gebäudewand.  Auch dort stoppte das Fahrzeug laut Polizei nicht: Es schrammte die Fassade entlang, riss an einer vierten Hauswand eine Regenrinne aus der Verankerung und wurde erst nach einer Gesamtstrecke von rund 300 Metern durch die steinerne Bordsteineinfassung eines fünften Grundstücks zum Stehen gebracht. Dort reagierte eine aufmerksame Zeugin geistesgegenwärtig: Sie eilte sofort zum Unfallwagen, zog den Zündschlüssel ab und alarmierte angesichts der sichtlich desorientierten Fahrerin den Rettungsdienst. Die 72-Jährige wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Verletzt wurde niemand. Der Gesamtschaden liegt den Ermittlern zufolge bei mindestens 50.000 Euro. Die Beamten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung infolge körperlicher oder geistiger Mängel ein. © dpa-infocom, dpa:260528-930-141527/1