Datum28.05.2026 14:46
Quellewww.zeit.de
TLDREin Zeuge meldete Männer mit Gewehren, die sich bedrohten und Schüsse abgaben. Ein großer Polizeieinsatz folgte. Drei Männer stellten sich und gaben an, mit Spielzeugwaffen, die Gelkugeln verschießen und Geräusche simulieren, ein Spiel gespielt zu haben. Einer der Männer besaß zudem eine erlaubnispflichtige Schreckschusspistole. Die Polizei ermittelt wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und warnt vor den Gefahren des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Notfälle“. Lesen Sie jetzt „Männer lösen mit Spielzeugwaffen großen Polizeieinsatz aus“. Männer mit Spielzeugwaffen haben im Landkreis Trier-Saarburg einen großen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Polizei mitteilte, meldete ein Zeuge am Mittwochabend in Konz, dass die Männer sich gegenseitig mit Gewehren bedroht hätten und Schussgeräusche zu hören gewesen seien. Bis zum Eintreffen der Polizeikräfte in Schutzausrüstung hätten sich die Männer bereits in ein Gebäude zurückgezogen. "Nach Aufforderung durch die Polizei kamen schließlich drei Männer freiwillig aus dem Gebäude, wo sie von Einsatzkräften widerstandslos fixiert wurden", hieß es. Es habe sich herausgestellt, dass die vermeintlichen Gewehre täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen waren. Die Spielzeugwaffen schießen demnach Gelkugeln und simulieren Schussgeräusche. Bei der vorangegangenen vermuteten Bedrohungslage habe es sich laut den 16 und 31 Jahre alten Beteiligten lediglich um ein Spiel gehandelt. Der dritte Mann sei daran nicht beteiligt gewesen. Der 31-Jährige habe zusätzlich zu den Spielzeuggewehren noch eine Schreckschusspistole dabeigehabt, für deren Führen ihm die notwendige Berechtigung fehlte. Zudem sei das Führen der täuschend echt wirkenden Spielzeugwaffen, sogenannter Anscheinswaffen, in der Öffentlichkeit verboten. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Zusätzlich zu den rechtlichen Folgen warnt die Polizei davor, dass das Führen von Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit zu extrem gefährlichen Situationen führen könne. Die Polizei gehe im Falle einer solchen Meldung grundsätzlich von einer realen Gefahr durch scharfe Schusswaffen aus. "Dabei kann es durchaus auch zur Androhung oder letztlich auch zum Einsatz der Dienstwaffen kommen." © dpa-infocom, dpa:260528-930-141197/1