Datum28.05.2026 14:38
Quellewww.zeit.de
TLDREin heute 62-Jähriger wurde wegen eines Mordes vor 43 Jahren zu sechs Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Im Jahr 1983 erschoss er mutmaßlich einen transsexuellen Prostituierten in dessen Wohnwagen, nachdem er ihn als Freier angesprochen hatte. Indizien wie Projektile und eine DNA-Spur führten zur Verurteilung. Der Angeklagte war zur Tatzeit 18 Jahre alt und gehörlos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Cold Case“. Lesen Sie jetzt „Sechs Jahre Haft für Mord an Prostituiertem vor 43 Jahren“. 43 Jahre nach dem Mord an einem transsexuellen Prostituierten in Hamburg hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den heute 62 Jahre alten Deutschen in einem Indizienprozess schuldig. Die Tat war in der Nacht zum 11. Januar 1983 im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz im Stadtteil Hammerbrook verübt worden. Der 41-Jährige habe den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn als Freier angesprochen und in seinem Auto mitgenommen, erklärte die Vorsitzende Richterin Ulrike Schönfelder. Im Wohnwagen habe der damals noch 18-jährige Angeklagte mit einem Revolver drei Schüsse auf den auf einem Bett sitzenden Prostituierten abgegeben. Der Sexarbeiter war am Tatort verblutet, während der Täter mit dessen Portemonnaie, Sparbuch und anderen Wertgegenständen flüchtete. Nach Überzeugung des Gerichts stammten die von der Polizei sichergestellten Projektile aus dem Revolver des Angeklagten. Eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Autos konnte im Jahr 2004 entschlüsselt werden. Doch erst im Jahr 2025 befasste sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im vergangenen November war der Angeklagte verhaftet worden. Zur Tatzeit war der von Geburt an gehörlose Angeklagte Heranwachsender. Auf der Grundlage früherer Gutachten in anderen Strafverfahren gegen den Beschuldigten wandte das Gericht Jugendstrafrecht an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260528-930-141138/1