Sammelklage: Schadenersatzprozess gegen Stromio: Entscheidung am 18. Juni

Datum28.05.2026 13:29

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Oberlandesgericht Hamm verkündet am 18. Juni seine Entscheidung zur Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio. Die Klage wurde 2022 eingereicht, nachdem Stromio Ende 2021 massenhaft Verträge kündigte, was hunderttausende Kunden betraf. Über 4.600 Personen haben sich der Klage angeschlossen, die rechtswidrige Kündigungen und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend macht. Stromio begründet die Kündigungen mit unvorhersehbaren Preissteigerungen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sammelklage“. Lesen Sie jetzt „Schadenersatzprozess gegen Stromio: Entscheidung am 18. Juni“. Im Fall der Schadenersatz-Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen den Stromhändler Stromio will das Oberlandesgericht Hamm am 18. Juni seine Entscheidung verkünden. Dies teilte das Gericht mit. Vor dem Hintergrund angekündigter Vergleichsverhandlungen war eine Entscheidung des Gerichts ursprünglich am Donnerstag erwartet worden. Dieser Vergleich kam jedoch nicht zustande.  In der sogenannten Musterfeststellungsklage hatte die Verbraucherzentrale den Energiediscounter 2022 auf Schadenersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 alle seine Lieferverträge gekündigt hatte. Branchenkenner gingen damals davon aus, dass bundesweit mehrere hunderttausend Kunden von den Kündigungen betroffen waren. Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadenersatz. Stromio hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren "Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen" im Vorfeld des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet. Der Klage haben sich mehr als 4.600 Menschen angeschlossen. Ein Eintrag ins Klageregister ist nicht mehr möglich. © dpa-infocom, dpa:260528-930-140606/1