Schließfachraub bei der Haspa: Der große Durchbruch

Datum27.05.2026 19:56

Quellewww.zeit.de

TLDRUnbekannte bohrten sich 2021 von oberen Praxisräumen in den Haspa-Tresorraum und plünderten über 600 Schließfächer. Die Täter entkamen mit rund 40 Millionen Euro. Kunden, die auf vollen Schadensersatz klagten, scheiterten vor Gericht. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass die Haspa nicht für den gesamten Verlust haftet, da die Bank mit einem derart "exotischen Angriff" nicht rechnen musste. Die Obergrenze der Entschädigung von 40.000 Euro pro Person, wie in den Verträgen festgelegt, bleibt bestehen.

InhaltIn Hamburg bohrten sich Unbekannte in den Tresorraum einer Bank und plünderten Schließfächer. Die Kunden forderten vollen Schadensersatz – und scheiterten vor Gericht. In den Wohnungen rundum waren Bohrgeräusche zu hören. Doch niemand dachte sich etwas dabei. Renoviert wird schließlich ständig, und so gingen die Nachbarinnen und Nachbarn davon aus, dass in dem langgezogenen Backsteinkomplex an der Norderstedter Rathausallee mal wieder irgendwas saniert wurde. Auch bei der Haspa im Erdgeschoss hatte man nichts von den Bauarbeiten im Stockwerk darüber bemerkt. Die Räume, in denen früher eine Arztpraxis war, standen leer. Und es wurde an einem Samstag gebohrt – da war die Bank ohnehin geschlossen. So kam es, dass in jener unscheinbaren Filiale nördlich von Hamburg im August 2021 einer der spektakulärsten Banküberfälle der deutschen Geschichte gelingen konnte – ohne dass jemand etwas mitbekam. Die Bankräuber hatten sich vom Obergeschoss aus in den Tresorraum der Haspa durchgebohrt. Dafür hatten sie extra die leer stehenden Praxisräume angemietet und sich von dort ans Werk gemacht. Mit einem Kernbohrer durchstießen sie Mauerwerk und Stahlbeton und drangen direkt in den Tresorraum vor. Dort hebelten sie mehr als 600 Schließfächer auf und räumten sie aus. Einen Bewegungsmelder, der Alarm hätte auslösen können, hatten sie offenbar Tage zuvor während der Öffnungszeiten der Bank abgeklebt. Ein Riesenspektakel – mitten in einem Wohngebiet. Nachdem sie die Schließfächer geplündert hatten, legten die Täter in den Praxisräumen ein Feuer, offenbar um Spuren zu verwischen. Anschließend flohen sie mit einer Beute von rund 40 Millionen Euro. Unerkannt. Den Schaden trugen vor allem die Kundinnen und Kunden, deren Schließfächer ausgeräumt worden waren. Die Haspa entschädigte sie zwar, zahlte jedoch höchstens 40.000 Euro pro Person. Diese Obergrenze war in einer Klausel der Schließfachverträge festgelegt. Einige betroffene Kundinnen und Kunden zogen vor Gericht und kämpften sich über Jahre durch mehrere Instanzen, um ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Doch daraus wird nichts: Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied an diesem Mittwoch, dass die Haspa nicht für den gesamten Verlust haftet. Die Haspa hätte mit einem solch "exotischen Angriff" nicht rechnen müssen, formulierte es der Vorsitzende Richter, daher habe die Bank bei den Schutzmaßvorkehrungen auch keine Pflichten verletzt. Im Nachhinein kann sich kaum jemand erklären, wie das alles unbemerkt passieren konnte. Doch darauf, was man heute über den Überfall weiß, komme es laut dem Vorsitzenden Richter nicht an. Zwar seien Banken verpflichtet, ihre Tresorräume angemessen zu sichern. Diese Pflicht sei auch nicht statisch: Kreditinstitute müssten die Entwicklung der Kriminalität beobachten und ihre Sicherheitsvorkehrungen laufend an neue Tatmethoden anpassen. Im Fall des Überfalls von Norderstedt hätte eine sogenannte Alarmtapete die Täter möglicherweise stoppen können. Dass eine solche Sicherung sinnvoll gewesen wäre, wisse man jedoch jetzt erst, so der Richter. Entscheidend sei dagegen die sogenannte Ex-ante-Sicht: also die Frage, welches Risiko die Haspa vor der Tat hätte absehen können. Und da ist der Senat des Oberlandesgerichts zu der Einschätzung gelangt: Mit einem solch spektakulären Überfall konnte und musste niemand rechnen. "Die Täter waren extrem dreist und haben einen sehr riskanten Weg gewählt", sagte der Vorsitzende Richter. Es habe praktisch nur diesen einen Weg in den Tresorraum gegeben: von oben, mit einem Bohrer in einem ganz bestimmten Winkel und über mehrere Meter hinweg. Mindestens 24 Stunden müssen sie gebohrt haben, das haben Sachverständige ermittelt. Dass so etwas passieren würde, resümierte das Gericht, habe die Haspa nicht absehen können.