Investitionspflicht: Streamingdienste müssen künftig in deutsche Filmindustrie investieren

Datum27.05.2026 13:31

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundeskabinett hat eine Investitionspflicht für Streamingdienste beschlossen. Ab 2027 müssen sie acht Prozent ihres deutschen Umsatzes in die heimische Filmindustrie investieren. Das Gesetz soll die deutsche Filmbranche stärken, die unter Auftragsmangel leidet. Auch deutsche TV-Sender sind betroffen. Freiwillige Investitionen über 12 Prozent ermöglichen Abweichungen von Detailvorgaben. Kritiker bemängeln starre Vorgaben und Bürokratie, Befürworter loben den Fortschritt für die Filmförderung.

InhaltDas Bundeskabinett hat eine Investitionspflicht für Streamingdienste wie Netflix in den Filmstandort Deutschland beschlossen. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag. Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime sollen künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes, den sie in Deutschland machen, in den Filmstandort Deutschland investieren müssen. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag, die Änderungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten. "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb", sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). Die Investitionspflicht von mindestens acht Prozent gilt auch für deutsche Fernsehsender. Sie dürften die Quote aber in der Regel ohnehin erreichen, obwohl auch sie in den vergangenen Jahren zunehmend Film- und Serienproduktionen aus Kostengründen insbesondere ins osteuropäische Ausland verlagert haben. Zusätzlich sind Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen geplant. "Ab einer Investitionsquote von 12 Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen." Sogenannte Subquoten soll es für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke geben. Hintergrund der Regelung ist eine jahrelange Flaute der deutschen Filmbranche. In großen Studios wie etwa in Babelsberg oder bei der Bavaria fehlten Aufträge, große Filme und Serien wurden anderswo gedreht – zum Beispiel der Netflix-Film "Im Westen nichts Neues" in Tschechien. Einige europäische Länder locken mit attraktiven Konditionen und Steuervorteilen. Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von der Mitte des Bundestags ausgehen. In letzterem Fall müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen. In der Praxis werden die meisten Gesetze aber von der Bundesregierung eingebracht. Dafür wird im zuständigen Ministerium auf Referatsebene zunächst ein Entwurf erarbeitet – der sogenannte Referentenentwurf. Billigt das Bundeskabinett diesen Entwurf, wird er dem Bundesrat zugeleitet, der ihn – einschließlich einer Stellungnahme – an den Bundestag gibt.   Im Bundestag wird zunächst allgemein über den Entwurf diskutiert (erste Lesung). Anschließend wird er an den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen und nach dortiger Beratung erneut im Plenum diskutiert (zweite Lesung). Erst in dritter Lesung wird schließlich in der Schlussabstimmung über das Gesetz entschieden. In der Regel werden von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe mit Regierungsmehrheit angenommen. Ist das Gesetz beschlossen, wird es zur Prüfung erneut an den Bundesrat geleitet.   Alle Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sind im Grundgesetz aufgelistet. Hierunter fallen beispielsweise Gesetze zum Asylrecht, zur Terrorismusabwehr sowie Grundgesetzänderungen – also Gesetze, die "in besonderer Weise die Interessen der Länder berühren". Sind sich Bundestag und Bundesrat über ein solches Gesetz nicht einig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser besteht aus jeweils 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat und hat die Aufgabe, einen Kompromiss auszuarbeiten. Kann kein Kompromiss gefunden werden und verweigert der Bundesrat seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert. Bei allen nicht explizit im Grundgesetz als Zustimmungsgesetze gelisteten Gesetzen handelt es sich um Einspruchsgesetze – der Einfluss des Bundesrats ist hier deutlich geringer. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist zwar möglich, sollte sich der Bundesrat aber zu einem Einspruch entscheiden, kann dieser vom Bundestag überstimmt werden. Wenn das Gesetz Bundestag und Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat, wird es vom Bundeskanzler sowie der zuständigen Ministerin gegengezeichnet. Abschließend unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, es wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt schließlich in Kraft.   Eckpunkte für eine Investitionspflicht für Streamingkonzerne und TV-Sender hatte die schwarz-rote Koalition schon im Februar vereinbart. Zuvor hatte man lange darum gerungen, ob es wirklich eine gesetzliche Pflicht zu Investitionen geben sollte. Weimer fürchtete rechtliche Risiken und bevorzugte zeitweise eine freiwillige Vereinbarung mit den Streamingriesen und Sendern, die nach seinen Angaben Investitionen von rund 15,5 Milliarden Euro binnen fünf Jahren in Aussicht gestellt hatten. Die SPD und das Haus von Finanzminister Lars Klingbeil pochten hingegen auf die gesetzliche Verpflichtung und setzen sich durch. Der Branchenverband Bitkom kritisierte die Neuregelung. Geschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, das Gesetz schaffe in seiner aktuellen Fassung "starre Vorgaben, zusätzliche Bürokratie und einseitige Belastungen für Video- und Streamingdienste". Die geplanten Subquoten für neue Produktionen würden tief in redaktionelle und unternehmerische Entscheidungen eingreifen. Der Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, Sven Lehmann von den Grünen, lobte das Vorhaben dagegen. "Endlich geht es vorwärts in der Filmpolitik", sagte Lehnmann. Die Branche habe lange genug auf diesen Schritt gewartet. Er kritisierte Weimer dafür, dass dieser zu lange für freiwillige Deals plädiert und so unnötig Zeit verspielt habe.