Datum27.05.2026 13:28
Quellewww.zeit.de
TLDRDie linksextreme Lina E. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Aussetzung ihrer Reststrafe zur Bewährung. Laut Gericht hat sie sich glaubhaft von Gewalt losgesagt und eine günstige Prognose. Lina E. war wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem für Angriffe auf Rechtsextremisten.
InhaltDie verurteilte Linksextremistin Lina E. darf den Rest ihrer Haftstrafe auf Bewährung verbüßen. Laut dem Bundesgerichtshof hat sie sich glaubhaft von Gewalt losgesagt. Die verurteilte Linksextremistin Lina E. wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung zurück. Damit bestätigte der dritte Strafsenat des BGH einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden. Ein Sachverständigengutachten habe Lina E. eine "günstige Prognose" ausgestellt, sich in Freiheit zu bewähren, teilte der BGH mit. "Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat." Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die aus Kassel stammende Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Die Haftstrafe betrug fünf Jahre und drei Monate. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.