Kriminalität: Auto nach 20 Jahren aus dem Main-Donau-Kanal geborgen

Datum27.05.2026 12:49

Quellewww.zeit.de

TLDREin 20 Jahre altes, als gestohlen gemeldetes Auto wurde aus dem Main-Donau-Kanal bei Forchheim geborgen. Ein Zufallsfund bei einer THW-Sonarübung führte zur Entdeckung des stark mit Muscheln bewachsenen Fahrzeugs in drei Metern Tiefe. Die Herkunft konnte über alte Zulassungsdaten geklärt werden, weitere Straftaten oder Ermittlungsverfahren sind ausgeschlossen, da die möglichen Delikte verjährt sind.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Auto nach 20 Jahren aus dem Main-Donau-Kanal geborgen“. Ein Einsatz am Main-Donau-Kanal hat im oberfränkischen Forchheim ein altes Rätsel gelöst. Wie das Polizeipräsidium Oberfranken mitteilte, bargen Einsatzkräfte am Mittwoch ein Fahrzeug aus dem Wasser, das bereits im Jahr 2006 als gestohlen gemeldet worden war. Den entscheidenden Hinweis habe eine Sonarübung des Technischen Hilfswerks (THW) im April dieses Jahres geliefert. Etwa 150 Meter vor dem Wehr in Forchheim hätten die Helfer in rund drei Metern Tiefe und 20 Metern Entfernung vom Ufer eine "auffällige Struktur" entdeckt. Unter der Federführung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts erfolgte schließlich die Bergung. Wie die Beamten erklärten, befestigten Taucher zunächst Zugseile an dem Objekt. Mit Hilfe eines Baggers auf einem Arbeitsboot sei der Wagen dann an die Oberfläche gebracht worden. Dabei leisteten auch die Wasserschutzpolizei Bamberg und das THW Unterstützung. An der Oberfläche zeigte sich, dass es sich um ein Geländefahrzeug handelte. Dieses sei über die Jahre stark von Muscheln bewachsen und teilweise bereits mit dem Gewässergrund verwachsen gewesen, so die Polizei. Aufgrund gesetzlicher Löschfristen gab es in den polizeilichen Datensätzen zunächst keine Spuren mehr zur Herkunft des Autos. Erst über alte Zulassungsdaten und das Kennzeichen sei es den Ermittlern gelungen, die Verbindung zu dem Diebstahl aus dem Jahr 2006 herzustellen. Hinweise auf weitere Straftaten fanden sich im Inneren nicht. Strafrechtliche Ermittlungen werde es nicht geben, da mögliche Delikte inzwischen verjährt seien. © dpa-infocom, dpa:260527-930-135027/1