Datum15.10.2025 15:20
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Firma Sinnack Backspezialitäten ruft die "Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641 zurück. Grund sind mögliche Plastikteile in einzelnen Packungen. Der Rückruf erfolgt vorsorglich, und das Produkt wurde bereits aus dem Handel genommen. Die Brötchen waren in Netto-Filialen in mehreren Bundesländern erhältlich. Verbraucher können die Brötchen ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Lebensmittelwarnung“. Lesen Sie jetzt „Sinnack ruft Baguettebrötchen zurück“. Die Firma Sinnack Backspezialitäten hat eine Charge Baguettebrötchen zurückgerufen. Betroffen sind die "Kornmühle Baguettebrötchen 4 Stück 300 g" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 10.11.2025 und der Chargennummer L153641, wie das Unternehmen mit Sitz in Bocholt mitteilte. Diese Informationen befinden sich auf der Oberseite der Verpackung. Vom Verzehr der Brötchen wird abgeraten. Der Rückruf erfolge vorbeugend, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass in einzelnen Packungen Plastikteile enthalten sind. Umgehend sei das Produkt aus den Märkten genommen worden, heißt es in der Mitteilung. Das Produkt wurde in Filialen des Discounts Netto in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein angeboten. Verbraucher, die die Baguettebrötchen gekauft haben, können sie gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben, wie es weiter hieß. © dpa-infocom, dpa:251015-930-166008/1