Europäischen Parlament: EU-Abgeordnete in Babypause dürfen künftig ihr Stimmrecht übertragen

Datum26.05.2026 19:30

Quellewww.zeit.de

TLDREU-Abgeordnete können nach einer Neuregelung des Europäischen Parlaments ihr Stimmrecht während der Babypause übertragen. Dies gilt für Mütter bis zu drei Monate vor und sechs Monate nach der Geburt. Eine Stimmübertragung für Väter ist nicht vorgesehen. Die genauen Regelungen werden noch festgelegt. Die Neuerung muss noch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft tritt.

InhaltEin neue Regelung im EU-Parlament erlaubt schwangeren Abgeordneten, ihre Stimme in der Babypause an Kollegen zu übertragen. Für Väter gilt die geänderte Vorschrift nicht. Europaabgeordnete in Elternzeit können künftig ihre Stimme im Parlament vorübergehend an andere Abgeordnete übertragen. Auf die entsprechende Änderung der Wahlvorschriften einigten sich die EU-Mitgliedstaaten, wie aus einer Mitteilung des Parlaments hervorgeht. Demnach dürfen schwangere Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor der Geburt und sechs Monate danach übertragen. Bislang schrieb das EU-Wahlrecht eine persönliche Stimmabgabe vor. Für Väter gibt es keine entsprechende Regelung. Die konkreten Modalitäten der Stimmübertragung sollen laut dem Rat der EU in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt werden. In Kraft treten kann die Neuregelung jedoch erst, wenn alle EU-Mitgliedstaaten sie nach nationalem Recht ratifiziert haben. Im Deutschen Bundestag ist eine Stimmrechtsweitergabe nach dem nationalen Parlamentsrecht bislang nicht vorgesehen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.