Datum26.05.2026 17:44
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU vereinfacht die Teilnahme von EU-Ausländern an Kommunalwahlen. Künftig werden mobile Unionsbürger (14 Millionen) aktiv und mehrsprachig über ihre Wahlrechte und Registrierungsverfahren informiert. Eine Streichung aus dem Herkunftsregister bei Registrierung im Ausland entfällt. Die Regelung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre für die Umsetzung.
InhaltFür EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, soll die Teilnahme an Kommunalwahlen einfacher werden. Geplant ist auch bessere Information über Wahlrechte. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, soll es einfacher werden, an Kommunalwahlen an ihrem Wohnort teilzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten laut einer Mitteilung neue Regelungen, die den Zugang zu Informationen über Wahlrechte und Registrierungsverfahren erleichtern sollen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen demnach künftig aktiv über Wahlrechte und Registrierungsbedingungen informiert werden. Dies solle zudem auf verschiedenen, EU-weit verbreiteten Sprachen geschehen. Wer sich im EU-Ausland als Wähler oder Wählerin registriert, soll darüber hinaus nicht mehr automatisch aus dem Register seines Herkunftslandes gestrichen werden. Die Anzahl der sogenannten mobilen Unionsbürgerinnen und -bürger erreichte laut dem Rat der EU unter Berufung auf das Statistikamt Eurostat zu Beginn des Jahres 2024 14 Millionen. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, unter denselben Bedingungen an Kommunalwahlen teilnehmen wie dessen Staatsangehörige. Das betrifft ihr aktives und passives Wahlrecht. Die neuen Regelungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Im vergangenen Jahr hatten die EU-Staaten bereits Regeln für eine einfachere Stimmabgabe bei Europawahlen angenommen.