Datum26.05.2026 17:23
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU hat neue Regelungen verabschiedet, um EU-Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, die Teilnahme an Kommunalwahlen zu erleichtern. Sie werden aktiv über ihre Wahlrechte und Registrierungsbedingungen informiert und Registrierungen im Ausland führen nicht mehr automatisch zur Löschung aus dem Herkunftsregister. Ziel ist es, die rund 14 Millionen mobilen Unionsbürger besser in Kommunalwahlen einzubinden.
InhaltEU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedsstaat leben, als dem in dem sie geboren sind, sollen dort bald einfacher wählen. Über Wahlrechte soll besser informiert werden. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, soll es einfacher werden, an Kommunalwahlen an ihrem Wohnort teilzunehmen. Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten laut einer Mitteilung neue Regelungen, die den Zugang zu Informationen über Wahlrechte und Registrierungsverfahren erleichtern sollen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen demnach künftig aktiv über Wahlrechte und Registrierungsbedingungen informiert werden. Dies solle zudem auf verschiedenen, EU-weit verbreiteten Sprachen geschehen. Wer sich im EU-Ausland als Wähler oder Wählerin registriert, soll darüber hinaus nicht mehr automatisch aus dem Register seines Herkunftslandes gestrichen werden. Die Anzahl der sogenannten mobilen Unionsbürgerinnen und -bürger erreichte laut dem Rat der EU unter Berufung auf das Statistikamt Eurostat zu Beginn des Jahres 2024 14 Millionen. EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, unter denselben Bedingungen an Kommunalwahlen teilnehmen wie dessen Staatsangehörige. Das betrifft ihr aktives und passives Wahlrecht. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.