DFB-Sportgericht: Vor Anpfiff getrödelt: Geldstrafen für den FC Bayern

Datum26.05.2026 16:46

Quellewww.zeit.de

TLDRDas DFB-Sportgericht verdonnerte den FC Bayern München zu Geldstrafen von insgesamt 65.000 Euro. Grund ist das wiederholte Verzögern der Ausrüstungskontrolle vor zwei Bundesligaspielen. Die Verzögerungen vor den Partien gegen Union Berlin (1:15 Min.) und Eintracht Frankfurt (2:30 Min.) führten zu verspäteten Anpfiffen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „DFB-Sportgericht“. Lesen Sie jetzt „Vor Anpfiff getrödelt: Geldstrafen für den FC Bayern“. Der FC Bayern München muss Geldstrafen bezahlen, weil seine Profis zweimal vor einem Bundesligaspiel zu lange getrödelt haben. Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Beide Male haben die Münchner dabei nach DFB-Angaben die übliche Ausrüstungskontrolle verzögert, deshalb konnte nicht pünktlich angepfiffen werden. Vor der Partie gegen den 1. FC Union Berlin am 21. März habe die Verzögerung 1:15 Minuten betragen, gegen Eintracht Frankfurt am 21. Februar 2:30 Minuten. Für den ersten Verstoß gegen die Spielordnung bekamen die Bayern eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro, für den zweiten von 40.000 aufgebrummt. © dpa-infocom, dpa:260526-930-131663/1