Saarbrücken: Angeklagter schildert tödliche Messerattacke auf Gerichtsvollzieher

Datum26.05.2026 16:45

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Angeklagter schildert vor Gericht eine tödliche Messerattacke auf einen Gerichtsvollzieher während einer Zwangsräumung. Er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit und bei eisigen Temperaturen nach einem Messer gegriffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor und spricht von Heimtücke. Die Verteidigung sieht eher Totschlag und bestreitet die Tat nicht. Der Angeklagte leidet laut Staatsanwaltschaft möglicherweise an einer schizoiden Störung, was seine Schuldfähigkeit beeinträchtigen könnte.

InhaltDer Mann, der bei einer Zwangsräumung im Saarland zustach, hat sich vor Gericht geäußert. "Aus Angst" habe er nach dem Messer gegriffen, ließ er seinen Anwalt erklären. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. "Aus Angst vor der Obdachlosigkeit griff ich nach einem Messer und stach zu": Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder eines Gerichtsvollziehers, der bei einer Zwangsräumung im Saarland getötet wurde, hat sich der Angeklagte erstmals geäußert. Der 42-jährige Mann ließ seinen Verteidiger im Landgericht Saarbrücken eine Erklärung verlesen. "Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert", heißt es darin. Dem Mann wird vorgeworfen, im November 2025 einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis mit einem Jagdmesser erstochen zu haben, als der Beamte eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Laut Anklage soll der Angeklagte mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Opfers eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Der Angeklagte habe heimtückisch, grausam und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bereits zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung erklärt, die Tat als solche werde nicht bestritten. Juristisch sehe man allerdings keinen Mord, sondern einen Totschlag. In seiner Erklärung schilderte der Angeklagte den Morgen der Tat. Gegen 8.25 Uhr habe der Gerichtsvollzieher an der Haustür geklingelt und erklärt, dass die Wohnung geräumt werde. "Zu diesem Zeitpunkt waren es nachts noch weit unter null Grad Celsius und tagsüber Höchstwerte von gerade mal sechs Grad Celsius." Der Gerichtsvollzieher habe ihn anschließend gegen seinen Willen zurück in die Diele gedrängt. "Ich wollte das nicht", erklärte der Angeklagte. Danach sei in seinem Kopf "alles nur noch wie in einem Film" abgelaufen. Er habe nach dem Messer gegriffen und zugestochen. Der Angeklagte erklärte zudem, weder das Messer noch eine in der Wohnung gefundene Armbrust seien für die Tat beschafft worden. Außerdem habe er von dem Räumungstermin nichts gewusst. "Ich möchte mein tiefstes Mitgefühl den Angehörigen aussprechen", hieß es weiter. "Es tut mir leid!" Fragen beantwortete der Mann nicht. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben. Deshalb könnte seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen sein. Der 42-Jährige ist derzeit vorläufig in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.